Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes und auf die Lohnsteuer nach § 39b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes beträgt ungeachtet des Satzes 2 5,5 Prozent.Diese Abgabe wurde immer schon von allen Deutschen – egal ob aus West oder Ost – gezahlt. Wichtig ist, dass die Einnahmen aus dem Soli nicht zweckgebunden sind und somit nicht nur nach Ostdeutschland fließen, sondern für verschiedene Dinge eingesetzt werden können. Seit 2021 ist der Soli weitgehend abgeschafft.Ab diesen Summen von jährlich gezahlter Einkommens- und Lohnsteuer sowie von Kapitalertragssteuer pro Jahr muss der Solidaritätszuschlag aktuell gezahlt werden: "Die Freigrenze von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro.
Wer muss noch Soli bezahlen : Das heißt: Die Milderungszone bleibt und die Freigrenzen wurden deutlich angehoben. Statt unter 972 Euro muss ein Single 2023 nun unter 18.130 Euro (Stand 2024) Lohnsteuer im Jahr bleiben, um keinen Solidaritätszuschlag zahlen zu müssen.
Wann wird der Soli komplett abgeschafft
Seit 2021 wurde der "Soli" für die miesten abgeschafft. Ob Sie davon profitieren und wie Sie den Solidaritätszuschlag berechnen, erfahren Sie hier. Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher.
Wann muss ich keinen Soli zahlen : Entsprechend ist ab den jeweiligen Werten 2023 und 2024 kein Soli mehr fällig. Das heißt: Beträgt die tarifliche Einkommensteuer 2024 höchstens 18.130 Euro (beziehungsweise 36.260 Euro bei Verheirateten), dann ist kein Soli mehr zu zahlen.
2024 gelten diese Freigrenzen: 18.130 Euro bei Einzelveranlagung sowie 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung.
Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 131.032 Euro sind weiterhin „soli-pflichtig“.
Wann ist der Soli weggefallen
Nach der Bundestagswahl 2017 wurde sich darauf geeinigt, Personen mit unterem und mittlerem Einkommen in Bezug auf den Solidaritätsbeitrag zu entlasten. Deshalb wurde der Soli zum 01.01.2021 weitestgehend abgeschafft.Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Für die übrigen wird er wohl noch eine Zeitlang erhalten bleiben: Das oberste Steuergericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Weitererhebung bestätigt. Wir fassen das Wichtigste zum "Soli" zusammen.1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag erhoben. Ab 1995 wurde erneut ein Solidaritätszuschlag mit der Begründung eingeführt, damit die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent.
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist bei der Lohnabrechnung die Lohnsteuer. Der maßgebende Prozentsatz beträgt seit 1998 5,5% der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Wann muss ich Soli bezahlen : Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 96.820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete) zahlt man jedoch weiterhin den vollen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 5,5 %.
Wo fällt der Soli weg : Seit 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben werden, wenn das Einkommen unter 73.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 151.000 Euro (Verheiratete) liegt. Das sind rund 90 Prozent der Steuerzahler. Für weitere 6,5 Prozent fällt der Soli zumindest teilweise weg.
Wann wird der Soli erstattet
Betroffene erhalten automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid. Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. unter 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.Milderungszone beim Solidaritätszuschlag
Jahreseinkommen (brutto)
Solidaritätszuschlag
Bis 73.000 EUR (Alleinstehende) 151.000 EUR (Verheiratete)
entfällt ganz
Zwischen 73.000 EUR und 109.000 EUR (Alleinstehende) 151.000 EUR und 221.000 EUR (Verheiratete)
entfällt teilweise
Wird der Soli automatisch abgezogen : Betroffene erhalten automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid. Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw.
Antwort Wo ist der Soli geregelt? Weitere Antworten – Wo steht der Soli im Gesetz
Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes und auf die Lohnsteuer nach § 39b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes beträgt ungeachtet des Satzes 2 5,5 Prozent.Diese Abgabe wurde immer schon von allen Deutschen – egal ob aus West oder Ost – gezahlt. Wichtig ist, dass die Einnahmen aus dem Soli nicht zweckgebunden sind und somit nicht nur nach Ostdeutschland fließen, sondern für verschiedene Dinge eingesetzt werden können. Seit 2021 ist der Soli weitgehend abgeschafft.Ab diesen Summen von jährlich gezahlter Einkommens- und Lohnsteuer sowie von Kapitalertragssteuer pro Jahr muss der Solidaritätszuschlag aktuell gezahlt werden: "Die Freigrenze von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro.
Wer muss noch Soli bezahlen : Das heißt: Die Milderungszone bleibt und die Freigrenzen wurden deutlich angehoben. Statt unter 972 Euro muss ein Single 2023 nun unter 18.130 Euro (Stand 2024) Lohnsteuer im Jahr bleiben, um keinen Solidaritätszuschlag zahlen zu müssen.
Wann wird der Soli komplett abgeschafft
Seit 2021 wurde der "Soli" für die miesten abgeschafft. Ob Sie davon profitieren und wie Sie den Solidaritätszuschlag berechnen, erfahren Sie hier. Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher.
Wann muss ich keinen Soli zahlen : Entsprechend ist ab den jeweiligen Werten 2023 und 2024 kein Soli mehr fällig. Das heißt: Beträgt die tarifliche Einkommensteuer 2024 höchstens 18.130 Euro (beziehungsweise 36.260 Euro bei Verheirateten), dann ist kein Soli mehr zu zahlen.
2024 gelten diese Freigrenzen: 18.130 Euro bei Einzelveranlagung sowie 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung.
Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 131.032 Euro sind weiterhin „soli-pflichtig“.
Wann ist der Soli weggefallen
Nach der Bundestagswahl 2017 wurde sich darauf geeinigt, Personen mit unterem und mittlerem Einkommen in Bezug auf den Solidaritätsbeitrag zu entlasten. Deshalb wurde der Soli zum 01.01.2021 weitestgehend abgeschafft.Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Für die übrigen wird er wohl noch eine Zeitlang erhalten bleiben: Das oberste Steuergericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Weitererhebung bestätigt. Wir fassen das Wichtigste zum "Soli" zusammen.1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag erhoben. Ab 1995 wurde erneut ein Solidaritätszuschlag mit der Begründung eingeführt, damit die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent.
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist bei der Lohnabrechnung die Lohnsteuer. Der maßgebende Prozentsatz beträgt seit 1998 5,5% der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Wann muss ich Soli bezahlen : Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 96.820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete) zahlt man jedoch weiterhin den vollen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 5,5 %.
Wo fällt der Soli weg : Seit 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben werden, wenn das Einkommen unter 73.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 151.000 Euro (Verheiratete) liegt. Das sind rund 90 Prozent der Steuerzahler. Für weitere 6,5 Prozent fällt der Soli zumindest teilweise weg.
Wann wird der Soli erstattet
Betroffene erhalten automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid. Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. unter 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.Milderungszone beim Solidaritätszuschlag
Wird der Soli automatisch abgezogen : Betroffene erhalten automatisch einen neuen, korrigierten Vorauszahlungsbescheid. Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw.