Antwort Wird Kindergeld und Unterhalt als Einkommen angerechnet? Weitere Antworten – Wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet

Wird Kindergeld und Unterhalt als Einkommen angerechnet?
Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in drei kürzlich veröffentlichten Urteilen klargestellt, dass das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften zählt.Zählen Unterhaltszahlungen / Erziehungsgeld / Elterngeld / Arbeitslosengeld / Krankengeld auch zu den Einkünften Unterhaltszahlungen zählen grundsätzlich nicht zu den Einkünften. Eine Ausnahme davon bildet das sogenannte Realsplitting zwischen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartnern.Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob es sich um Kindesunterhalt oder Unterhalt vom Ex-Partner handelt. Wird beispielsweise Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt (im Trennungsjahr vor der Scheidung) gezahlt, so wird dieser auch als sonstiges Einkommen beim Bedürftigen angerechnet.

Wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet : Der gesetzliche Mindestunterhalt wird jährlich in einer Verordnung, der Mindestunterhalts-Verordnung, neu festgelegt. Der Elternteil, der Unterhalt in Geld bezahlen muss, kann die Hälfte des Kindergelds davon abziehen. Der Unterhalt muss jeden Monat im Voraus bezahlt werden.

Wann wird Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet

Der hier einschlägige § 1 Abs. 1 Nr. 8 Alg II V normiert, dass Kindergeld keine als Einkommen zu berücksichtigende Einnahme darstellt, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird.

Was wird als Einkommen angerechnet : Folgende Einnahmen zählen u.a. zum Einkommen:

Alle Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn, z.B. aus Erwerbstätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Unterhalt. Renten und Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (Ausnahmen siehe unten).

Steht der Ehegattenunterhalt zur Debatte, ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner zu berücksichtigen. Als Ehepartner erhalten Sie Unterhalt, wenn Sie bedürftig sind. Ob Sie bedürftig sind, bestimmt sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen.

Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten.

Ist familienunterhalt Einkommen

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind in Geld zu leisten. Solche Unterhaltsansprüche zählen also als Einkommen.Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.Wurde der Kindesunterhalt berechnet – in der Regel nach Düsseldorfer Tabelle – verringert sich damit die ermittelte Summe um das eigene Einkommen, das dem Kind bereits zur Verfügung steht. Das Kindergeld findet Anrechnung auf den Unterhalt, weil es als Einkommen des Kindes zu werten ist.

Zählen Unterhaltszahlungen zum Gesamteinkommen bei der Wohngeldberechnung Bei erhaltenen Unterhaltszahlungen handelt es sich um (meist) steuerfreie Einnahmen, die aber bei der Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen eines Wohngeldantrages angerechnet werden.

Wann darf Kindergeld angerechnet werden : Voraussetzung für die Anrechnung ist hier, dass Kinder und Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Diese ist im Zweifel nicht anzunehmen, wenn das Kindergeld an die nicht mehr im Haushalt lebenden Kindern weitergereicht wird. Allerdings muss der Betrag dann unverzüglich an das Kind ausgekehrt werden.

Was ist nicht anrechenbares Einkommen : Nicht angerechnet werden u.a. Leistungen der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Einkommen der Eltern, wenn Hilfesuchende schwanger sind oder ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut, zweckbestimmte öffentlich rechtliche Leistungen oder Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Was zählt nicht als Einkommen Bürgergeld

Einige Einkommen werden dagegen nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Blindengeld oder das Pflegegeld bei Vollzeitpflege.

Zählt Unterhalt als Einkommen in der Steuererklärung Kindesunterhalt zählt nicht als zu versteuerndes Einkommen und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Dementsprechend ist es auch völlig steuerfrei.Nicht als Einkommen gewertet werden zudem Rückerstattungen von Vorauszahlungen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben (zum Beispiel Stromkosten). Anrechnungsfrei ist auch Schmerzensgeld. Zinserträge aus Schmerzensgeld werden jedoch als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet.

Was zählt zum anrechenbaren Einkommen : Dazu zählen insbesondere:

  • Löhne oder Gehälter (netto)
  • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
  • Unterhalt und Unterhaltsvorschuss.
  • Kindergeld.
  • Renten (z. B. Halbwaisenrente, Witwenrente)
  • Zinsen und Erträge (z. B. aus Mieteinnahmen)
  • Arbeitslosengeld I.
  • Kurzarbeitergeld.