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Wie viel Fläche muss ein Landwirt stilllegen?
Landwirte müssen Zwischenfrucht bis 15. Oktober aussäen

Die EU-Ausnahmeregelung sieht vor, dass Landwirte statt vier Prozent ihrer Ackerfläche stillzulegen, auch Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchte zur Futternutzung anbauen können. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist aber auf diesen Flächen nicht erlaubt.Zweck dieser Maßnahme ist es, mehr natürliche Lebensräume für Wildkräuter und Wildtiere zu schaffen, um damit dem extremen Verlust der Biodiversität in den Agrarlandschaften entgegenzuwirken. 2024 dürfen Landwirtschaftsbetriebe auf den vier Prozent Stilllegungsfläche Leguminosen wie Erbsen anbauen.Die Flächenstilllegung, mit deren Einführung vor allem die Getreideproduktion in der EU begrenzt werden sollte, war erstmals 1988/89 auf freiwilliger Basis eingeführt worden. Nach der McSharry-Reform des Jahres 1992, die die flächengebundenen Ausgleichszahlungen einführte, wurde die Flächenstilllegung obligatorisch.

Was ist eine Stilllegungsfläche : Zu den Brach- und Stilllegungsflächen zählen alle Ackerflächen, auf denen vorübergehend keine landwirtschaftlichen Produkte einschließlich nachwachsender Rohstoffe erzeugt werden.

Wer muss 4% stilllegen

Eigentlich müssen alle Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland, 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen.

Wann muss ich 4% stilllegen : Landwirte in der EU müssen 2024 keine Ackerflächen stilllegen. Die EU-Kommission hat eine umfassende Ausnahmeregelung erlassen. Die Pflicht zur Stilllegung von mindestens 4 Prozent der Ackerflächen zur Erfüllung des GLÖZ-8-Standards wird für 2024 ausgesetzt. Das hat die EU-Kommission entschieden.

Die Ausnahmegenehmigung in 2023, keine 4 % der Ackerfläche stilllegen zu müssen, wird es voraussichtlich in 2024 nicht mehr geben. Alle Betriebe > 10 Hektar Ackerflächen müssen davon ausgehen, 4 % stilllegen zu müssen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat es in einer Pressemitteilung vom 29. Februar 2024 bestätigt: Die Stilllegungspflicht von vier Prozent der Ackerfläche wird für das Antragsjahr 2024 ohne Prämienkürzung ausgesetzt.

Wer muss 4 Prozent Stilllegung

Landwirte in der EU müssen 2024 keine Ackerflächen stilllegen. Die EU-Kommission hat eine umfassende Ausnahmeregelung erlassen. Die Pflicht zur Stilllegung von mindestens 4 Prozent der Ackerflächen zur Erfüllung des GLÖZ-8-Standards wird für 2024 ausgesetzt. Das hat die EU-Kommission entschieden.In Deutschland wird 2024 die Stilllegungspflicht von vier Prozent der Ackerfläche aussetzen – so wie von der EU vorgeschlagen.