Antwort Wie lange vorher muss eine Strompreiserhöhung angekündigt werden? Weitere Antworten – Wann muss der Stromanbieter eine Preiserhöhung mitteilen

Wie lange vorher muss eine Strompreiserhöhung angekündigt werden?
Der Anbieter in der Grundversorgung muss Sie sechs Wochen vorab über die Preiserhöhung informieren – sowohl auf seiner Internetseite als auch per Brief. Bei beiden Vertragsarten haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Anbieter im Schreiben transparent und hervorgehoben hinweisen muss.Lieferanten müssen Haushaltskunden spätestens einen Monat bevor die Preisänderung gelten soll, darüber informieren (sonstige Letztverbraucher zwei Wochen vorher). Die Information muss einfach und verständlich sein.Grundversorger dürfen die Preise grundsätzlich erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie keinen Einfluss haben, ansteigen. Das ist gesetzlich erlaubt. In Sonderverträgen muss das Preisänderungsrecht dagegen wirksam in den AGB vereinbart sein.

Kann man einer strompreiserhöhung widersprechen : Stromkunden, die einen Sondertarif mit dem Stromversorger abschlossen – also nicht mehr im Grundversorgungstarif sind –, haben die Möglichkeit, auch nachträglich der Stromrechnung zu widersprechen. Dies gilt, wenn der Versorger vor der Preisanhebung keine Gelegenheit zu einer Sonderkündigung gegeben hatte.

Wie muss eine Strompreiserhöhung angekündigt werden

Der Versorger muss die Strompreiserhöhung in der Regel per Brief mitteilen. Eine E-Mail reicht nur dann aus, wenn Du zugestimmt hast, auf diesem Weg informiert zu werden. Dies kann bei Online-Tarifen der Fall sein.

Wie lange vorher muss der Grundversorger seine Kunden über eine Preiserhöhung informieren : Wenn ein Grundversorger die Preiserhöhung nicht sechs Wochen zuvor öffentlich bekannt gemacht hat, ist sie unwirksam. Sonderversorger müssen beweisen können, dass der Verbraucher die Mitteilung zur Preiserhöhung auch erhalten hat. Sonst steht ihm laut Auffassung der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht zu.

Was können Sie bei einer Strompreiserhöhung tun

  1. Prüfen Sie, ob die Erhöhung überhaupt zulässig ist.
  2. Prüfen Sie, ob die Preiserhöhung wirksam mitgeteilt wurde.
  3. Prüfen Sie, ob ein Wechsel zu einem neuen Anbieter sinnvoll ist.


Private Verbraucherinnen und Verbraucher können ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen einleiten. Bleibt die Beschwerde erfolglos, kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin anschließen.

Wie muss eine Preiserhöhung mitgeteilt werden

Die Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kund:innen aber mitteilen, was in der Regel per Brief geschieht. Eine Mitteilung per E-Mail genügt aber auch, wenn Sie das zum Beispiel mit dem Anbieter vertraglich vereinbart haben, oftmals bei Online-Tarifen.Ja. Wenn Dein Strom- oder Gasanbieter die Preise in Deinem Vertrag erhöhen oder senken möchte, kannst Du zu dem Tag kündigen, bevor die neuen Preise gelten sollen. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief.Mein Strompreis oder Gaspreis wurde erhöht – ist die Erhöhung zulässig Anbieter dürfen die Preise in der Regel erhöhen, wenn Kostenfaktoren ansteigen und eine Preiserhöhung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, zum Beispiel über eine Preisgarantie.