Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Wer also einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich. Es gibt demnach keine generelle Austauschpflicht für Kaminöfen.Bei Immobilien, die allein durch eine Feuerstelle beheizt werden, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Auch historische Kachelöfen, offene Kamine und Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden, dürfen weiterbetrieben werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss jedoch nachgewiesen werden.
Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden : Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Welche Kachelofen müssen nicht ausgetauscht werden
Ist Ihr Kamin- oder Kachelofen beispielsweise die einzige Wärmequelle in Ihrem Haus, so muss dieser nicht ausgetauscht oder erneuert werden. Auch historisch bedeutende Heizeinsätze, welche nachweislich vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder eingebaut wurden, können weiterverwendet werden.
Wann hat ein Kachelofen Bestandsschutz : Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.Auch alle vor 1950 errichteten Öfen und holzbefeuerte Kochherde, Back- und Badeöfen sind nicht betroffen – sie fallen unter den sogenannten Bestandsschutz. Auch wenn Sie ausschließlich mit Ihrem Kachelofen heizen, müssen Sie ihn nicht stilllegen.Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Hat ein alter Kachelofen Bestandsschutz : Auch alle vor 1950 errichteten Öfen und holzbefeuerte Kochherde, Back- und Badeöfen sind nicht betroffen – sie fallen unter den sogenannten Bestandsschutz. Auch wenn Sie ausschließlich mit Ihrem Kachelofen heizen, müssen Sie ihn nicht stilllegen.
Welche Kachelofen müssen stillgelegt werden : In einem Stufenplan wurden Verbraucher in den vergangenen Jahren sukzessive dazu aufgefordert, ihre Öfen umweltfreundlich umzubauen. Der nächste Stichtag ist der 31.12.2024. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 21.3.2010 hergestellt wurden, dürfen ab 2025 nicht mehr ohne Nachrüstung genutzt werden.
Antwort Wie lange darf ein Kachelöfen betrieben werden? Weitere Antworten – Welche Kachelöfen dürfen nach 2024 noch betrieben werden
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Wer also einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich. Es gibt demnach keine generelle Austauschpflicht für Kaminöfen.Bei Immobilien, die allein durch eine Feuerstelle beheizt werden, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Auch historische Kachelöfen, offene Kamine und Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden, dürfen weiterbetrieben werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss jedoch nachgewiesen werden.
Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden : Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Welche Kachelofen müssen nicht ausgetauscht werden
Ist Ihr Kamin- oder Kachelofen beispielsweise die einzige Wärmequelle in Ihrem Haus, so muss dieser nicht ausgetauscht oder erneuert werden. Auch historisch bedeutende Heizeinsätze, welche nachweislich vor dem 01. Januar 1950 hergestellt oder eingebaut wurden, können weiterverwendet werden.
Wann hat ein Kachelofen Bestandsschutz : Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
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Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt
Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.Auch alle vor 1950 errichteten Öfen und holzbefeuerte Kochherde, Back- und Badeöfen sind nicht betroffen – sie fallen unter den sogenannten Bestandsschutz. Auch wenn Sie ausschließlich mit Ihrem Kachelofen heizen, müssen Sie ihn nicht stilllegen.Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
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Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Hat ein alter Kachelofen Bestandsschutz : Auch alle vor 1950 errichteten Öfen und holzbefeuerte Kochherde, Back- und Badeöfen sind nicht betroffen – sie fallen unter den sogenannten Bestandsschutz. Auch wenn Sie ausschließlich mit Ihrem Kachelofen heizen, müssen Sie ihn nicht stilllegen.
Welche Kachelofen müssen stillgelegt werden : In einem Stufenplan wurden Verbraucher in den vergangenen Jahren sukzessive dazu aufgefordert, ihre Öfen umweltfreundlich umzubauen. Der nächste Stichtag ist der 31.12.2024. Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 21.3.2010 hergestellt wurden, dürfen ab 2025 nicht mehr ohne Nachrüstung genutzt werden.