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Wie finde ich den richtigen Künstlernamen?
Versuche, dir einen einprägsamen Künstlernamen auszudenken. Dein Künstlername sollte keine Klammern oder Doppelpunkte enthalten. Du solltest auch vorsichtig mit seltsamen Schreibweisen sein. Dein Künstlername sollte simple genug sein, dass man ihn sich gut merken kann und man ihn auch einfach buchstabieren kann.Im Idealfall sollte man deinen Künstlernamen später bei Google eingeben und dich sofort finden können. Das funktioniert nur, wenn nicht bereits zehn andere Bands oder Künstler mit diesem Namen im Netz zu finden sind. Wer genug Geld hat, kann sich den Namen, das Logo bzw. die Marke dann auch schützen lassen.Markenrecht: Eintragung eines Künstlernamens als Marke

Wer seinen Künstlernamen als Marke anmelden lassen will, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Enthält der Name lediglich Wörter, Buchstaben, Zahlen oder andere Schriftzeichen, kann er als sogenannte Wortmarke angemeldet werden.

Kann sich jeder einen Künstlernamen zulegen : Sie müssen nachweisen, dass Sie das Pseudonym bereits seit längerer Zeit verwenden und eine nachweisbar künstlerische Tätigkeit unter diesem Namen ausführen. Außerdem müssen Sie unter dem gewünschten Künstlernamen überregional bekannt sein, was Sie bei der Antragsstellung durch entspreche Nachweise belegen müssen.

Wie viel kostet ein Künstlername

Keine. Für die Eintragung eines Künstlernamens in das Melderegister und das Ausweisregister entstehen keine Kosten.

Wie funktioniert ein Künstlername : Unter einem Künstlernamen ist ein von einem bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen / freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt.

Namensschutz dank Markenrecht

Soll der Künstlername als Marke eingetragen werden, kannst du ihn als Wortmarke, Bildmarke oder einer Kombination daraus schützen lassen. In diesem Fall läuft die Beantragung nicht über eine Behörde, sondern das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).