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Wie deutsche Anleger ausländische Kapitalerträge versteuern müssen?
Ausländische Finanzinstitute führen für Dich keine Steuern an den deutschen Fiskus ab. Wohnst Du in Deutschland und erzielst Kapitalerträge bei ausländischen Banken, dann musst Du diese selbst in Deiner Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt nachträglich Kapitalertragsteuer abziehen kann.Gibt man ausländisches Kapital nicht, unzureichend oder falsch an, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Durch die Nichtangabe oder Falschangabe der steuererheblichen Tatsachen kann die zu entrichtende Steuer nicht korrekt ermittelt werden.Bei einem Investment in ausländische Aktien wird in dem jeweiligen Heimatland des Unternehmens häufig eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen fällig. Die Höhe variiert von Land zu Land. So erhebt die Schweiz beispielsweise 35 Prozent Quellensteuer, in Italien gilt ein Steuersatz von 20 Prozent.

In welchem Land sind Kapitalerträge zu versteuern : Kapitalerträge sind in dem Land, in dem ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat steuerpflichtig.

Werden ausländische Kapitalerträge dem Finanzamt gemeldet

Konkret unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG auch ausländische Kapitalerträge und Kursgewinne. Auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt eine Günstigerprüfung (Vergleich zwischen dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge und dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen).

Wie erfährt das Finanzamt von ausländischen Kapitalerträgen : Im Anschreiben des Finanzamtes werden die Anleger aufgefordert, ihre ausländischen Kapitalerträge für ein bestimmtes Jahr zu erklären, und es wird nicht das Land oder das Finanzinstitut genannt, um das es geht. Somit wird dem Anleger damit die Möglichkeit gegeben, die Erträge straffrei nachzuerklären.

Ausländische Kapitalerträge: Steuererklärung

  1. Erträge: Die ausländischen Kapitalerträge müssen in Zeile 15 Anlage KAP eingetragen werden.
  2. Bereits angerechnete Quellensteuer: Die ausländische Steuer, die bereits vom Kreditinstitut angerechnet worden ist, muss in Zeile 50 Anlage KAP eingetragen werden.


Wie werden ausländische Einkünfte versteuert Wer in Deutschland seinen Wohnsitz gemeldet hat oder hierzulande seinen gewöhnlichen Aufenthalt verbringt, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass sämtliche Einnahmen, egal ob aus dem In- oder Ausland, in Deutschland versteuert werden müssen.

Hat das deutsche Finanzamt Zugriff auf ausländische Konten

Das deutsche Finanzamt kann heute auf hochwertige Daten über ausländische Konten zurückgreifen und diese Kontodaten systematisch auswerten. Das Bundeszentralamt für Steuern wertet gerade 1,1 Mio. Mitteilungen aus diesem Datenaustausch aus. Wir erleben gegenwärtig die Auswirkungen der Umsetzung dieses Datenaustausches.Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Ein einigen Fällen ist die Abgabe jedoch weiterhin erforderlich: die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)Die gängigste Maßnahme ist die Freistellungsmethode. Danach bleiben ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei, wenn sie im Ausland besteuert wurden. Sie unterliegen in Deutschland jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie erhöhen den individuellen Steuersatz, der auf das inländische Einkommen angewendet wird.

Im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften sind aufgrund des Welteinkommensprinzips auch mit ihren ausländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 KStG). Welche Einkünfte als ausländische Einkünfte gelten, ergibt sich abschließend aus § 34d EStG (§ 26 Abs. 1 KStG i.V.m. § 34c EStG).

Wo trage ich ausländische Kapitalerträge ein : Ausländische Kapitalerträge: Steuererklärung

  1. Erträge: Die ausländischen Kapitalerträge müssen in Zeile 15 Anlage KAP eingetragen werden.
  2. Bereits angerechnete Quellensteuer: Die ausländische Steuer, die bereits vom Kreditinstitut angerechnet worden ist, muss in Zeile 50 Anlage KAP eingetragen werden.