Antwort Wie bekomme ich meine VBL Rente? Weitere Antworten – Wann kann ich meine VBL Rente beantragen

Wie bekomme ich meine VBL Rente?
Wann beantragen Sie am besten Ihre Betriebsrente Sobald Sie eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, beantragen Sie auch Ihre Betriebsrente bei der VBL. Sie sollten Ihre Betriebsrente frühestens ab dem dritten Monat vor Rentenbeginn bei uns beantragen.Die Auszahlung der Rente erfolgt monatlich im Voraus auf ein Girokonto der/des Berechtigten innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU).Kann man sich die Betriebsrente der VBL auch als Einmalbetrag auszahlen lassen Eine VBL-Rente aus der Pflichtversicherung VBLklassik wird als monatliche Rente gezahlt. Daher ist eine Abfindung oder Kapitalauszahlung grundsätzlich nicht möglich.

Wie wird die VBL ausgezahlt : Wie wird die VBLklassik finanziert Die Rentenleistungen aus der VBLklassik werden von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber finanziert. Die von Ihrem Arbeitgeber getragenen Umlagen und Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber an die VBL.

Wann bekomme ich die VBL ausgezahlt

Die Betriebsrente wird monatlich im Voraus durch den Renten Service der Deutschen Post auf Ihr Konto überwiesen.

Wie lange dauert die Bearbeitung der VBL Rente : Wartezeit. Die Wartezeit (§ 34 VBL-Satzung) für einen Anspruch auf Betriebsrente beträgt 60 Kalendermonate.

Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket:

Lebenslange Betriebsrente im Alter.

Die Wartezeit (§ 34 VBL-Satzung) für einen Anspruch auf Betriebsrente beträgt 60 Kalendermonate. Für die Wartezeit wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den bis zum Beginn der Betriebsrente mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge zur Pflichtversicherung geleistet wurden.

Wer überweist die VBL Rente

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr zur Auszahlung durch die Deutsche Post AG und was Sie bei der Einkommenssteuererklärung beachten müssen.Der Anspruch auf Leistungen aus einer freiwilligen Versicherung verjährt in 30 Jahren. (Verjährungsregelung des § 18a BetrAVG). Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjähren in 3 Jahren (§195 BGB); die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann (§199 Abs.