Antwort Wie begründe ich eine Ermessensentscheidung? Weitere Antworten – Wann liegt eine Ermessensentscheidung vor

Wie begründe ich eine Ermessensentscheidung?
Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt.Für die gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zugrunde zu legen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist daher regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung.Diese Ausnahme wird in den Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null relevant (s. dazu Skript „Allgemeines Verwaltungsrecht“). Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt vor, wenn „jede andere Entscheidung, als diejenige einzuschreiten, rechtswidrig wäre“.

Wann liegt ein Ermessensfehler vor : Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn eine Behörde ihr Ermessen nicht ausübt, obwohl sie dazu verpflichtet ist. Ermessensüberschreitung besteht, wenn eine Behörde über die gesetzlichen Grenzen ihres Handlungsspielraums hinausgeht.

Was ist eine Ermessensentscheidung

Ermessensentscheidung bedeutet , dass Entscheidungen auf der Grundlage von Vernunft und Urteilsvermögen und nicht nur auf der Grundlage vorher festgelegter Kriterien getroffen werden . Wenn die Autorität für die Entscheidungsfindung aus einem Gesetz oder einem internen Verfahren stammt, ist es üblich, dass die Quelle der Autorität Kriterien für die Entscheidung liefert.

Wann hat Behörde Beurteilungsspielraum : Ein eigener Beurteilungsspielraum einer Behörde ist in der Regel dann anzunehmen, wenn sich durch Auslegung der Norm, die den unbestimmten Rechtsbegriff enthält, ergibt, dass die Behörde über den konkreten Fall abschließend entscheiden darf.

Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden:

  • Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen.
  • Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht.


Von Ermessensreduzierung kann ausgegangen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auf die Bedeutung des gefährdeten Rechtsgutes und auf die Intensität der Gefahr kommt es nicht an. Die Polizei hat Kenntnis von der Gefahrenlage.

Welche Ermessensfehler gibt es

Insgesamt sind drei verschiedene Arten von Ermessensfehlern zu unterscheiden: der Ermessensnichtgebrauch (aa), die Ermessensüberschreitung (bb) und. der Ermessensfehlgebrauch (cc).Das Ermessen selbst ist nicht gerichtlich überprüfbar.Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden:

  • Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen.
  • Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht.


Eine ausdrückliche Ermessenermächtigung ist daran zu erkennen, dass auf Rechtsfolgenseite der jeweiligen Norm beispielsweise die Begriffe „kann“, „darf“, „ist befugt“ u. ä. verwendet werden. Gebundene Entscheidungen sind dagegen durch Ausdrücke wie „muss“, „ist zu …“ oder „darf nicht …“ usw.

Wann hat eine Behörde Ermessen : III.

Wie die Behörde ihr Ermessen auszuüben hat, ergibt sich aus § 40 VwVfG. Dort heißt es: Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.

Was bedeutet Ermessen einfach erklärt : Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungs-freiheit der Verwaltung angesichts des OB der Handlung (Entschließungsermessen) oder des WIE der Handlung (Auswahlermessen). Ermessensnormen erlauben ein flexibles Handeln der Verwaltung und ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit.

Wie wird Ermessen ausgeübt

Das Ermessen muss durch Rechtsnorm eröffnet werden. Typische Begriffe sind „kann“, „darf“, „ist berechtigt“, etc. Im Gegensatz dazu ist eine gebundene Entscheidung anzunehmen, wenn Ausdrücke wie „muss“ oder „ist“ verwendet werden.

Von Ermessensreduzierung kann ausgegangen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auf die Bedeutung des gefährdeten Rechtsgutes und auf die Intensität der Gefahr kommt es nicht an. Die Polizei hat Kenntnis von der Gefahrenlage.Der häufigste Ermessensfehler ist die Ermessensüberschreitung. Diese ist dann gegeben, wenn die Behörde höherrangiges Recht verkennt, insbesondere den in Art. 20 III GG verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Im Rahmen der Ermessensüberschreitung wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme geprüft.

Welche Ermessens Arten gibt es : Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden:

  • Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen.
  • Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht.