Antwort Wer entscheidet über den Widerspruch? Weitere Antworten – Wie lange darf die Antwort auf einen Widerspruch dauern

Wer entscheidet über den Widerspruch?
Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein.Die Widerspruchsbehörde prüft zunächst, ob der Widerspruch zulässig ist, d. h. insbesondere, ob dieser rechtzeitig eingelegt wurde. Anschließend prüft sie den erlassenen Bescheid, gegen den der Widerspruch erhoben wurde, auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin.Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wann ist ein Widerspruch erfolgreich : Ist Ihr Widerspruch zulässig, dann hat er in der Sache Erfolg, wenn die Überprüfung ergibt, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und Sie tatsächlich in Ihren Rechten verletzt.

Wie schnell muss Behörde auf Widerspruch reagieren

Nach einem Widerspruch hat die Behörde 3 Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden. Auch hier gilt, wenn die Behörde das nicht tut, und Ihnen auch nicht mitteilt, warum eine Entscheidung noch nicht erfolgen konnte, können Sie sich mit der Untätigkeitsklage gerichtlich zur Wehr setzen.

Wie schnell muss ein Widerspruch bearbeitet sein : Gesetzlich ist vorgesehen, dass im Regelfall drei Monate nach Anfrage oder nach Widerspruch abgewartet werden müssen, bevor eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann. Grundsätzlich sind Sie also auf der sicheren Seite, wenn Sie drei Monate abwarten.

Das Widerspruchsverfahren beginnt gemäß §§ 69, 73 VwGO mit der Erhebung des Widerspruchs und endet – soweit die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht abhilft – mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheides. Im Regelfall beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des angegriffenen Bescheides (§ 70 VwGO).

Im Ablauf des Widerspruchsverfahren erhält man zunächst einen Bescheid, legt Widerspruch ein, die Behörde prüft den Widerspruch und gibt schließlich den Widerspruchsbescheid heraus.

Was passiert nach dem widerspruchsbescheid

Was passiert nach dem Widerspruch Wenn der Widerspruch bei der Behörde, gesetzlichen Versicherung oder Krankenkasse angekommen ist, beginnt das Widerspruchsverfahren. Das heißt, die Behörde, Versicherung oder Krankenkasse überprüft dann ihre Entscheidung noch einmal.Was passiert nach Ihrem Widerspruch Bei einem Mahnbescheid geht es wie folgt weiter: Der Gläubiger erhält eine Nachricht darüber, dass der Schuldner den Forderungen widersprochen hat. Er hat dann die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen.Inhalt eines Widerspruchs: Was sollte drinstehen

  • Name des Empfängers.
  • Anschrift beider Parteien.
  • Grund für den Widerspruch.
  • Erläuterung der Unwirksamkeit.
  • Unterschrift des Arbeitnehmers.


Wie lange muss die Behörde untätig sein, damit ich eine Untätigkeitsklage erheben kann Gesetzlich ist vorgesehen, dass im Regelfall drei Monate nach Anfrage oder nach Widerspruch abgewartet werden müssen, bevor eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann.

Sind Behörden verpflichtet zu antworten : Die Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung sieht eine Verpflichtung der Beantwortung von Anliegen von Institutionen und Einzelpersonen vor, zum Teil mit einer Befristung.

Wie lange darf sich das Amt Zeit lassen : Bei EU-Diplomen hat die Behörde MAXIMAL 3 Monate, nachdem die Unterlagen vollständig sind, Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Nicht 3 – 4, sondern nur 3 und keinen Tag länger. Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten.

Was ist beim Widerspruchsverfahren zu beachten

Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:

  • Adressat.
  • Datum.
  • Die Bezeichnung des Bescheids.
  • Informationen zur fraglichen Entscheidung.
  • Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
  • Begründung für den Widerspruch.
  • Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.


Das Ziel eines Widerspruchs ist es, Probleme gütlich zu lösen und ein gerichtliches Klageverfahren zu vermeiden. In den meisten Fällen hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Sache, der man widerspricht, wird nicht rechtskräftig, bis über den Widerspruch entschieden wurde.Im Ablauf des Widerspruchsverfahren erhält man zunächst einen Bescheid, legt Widerspruch ein, die Behörde prüft den Widerspruch und gibt schließlich den Widerspruchsbescheid heraus.

Was wird bei einem Widerspruch geprüft : Mit dem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt wird eine behördliche Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Als Rechtsbehelf verpflichtet der Widerspruch die Behörde dazu, die Entscheidung inhaltlich und formell auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.