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Welche Personalunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden?
Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Lohnsteuerkarten sowie alle anderen Belege für den Lohnsteuerabzug müssen gemäß § 41 EStG sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt für weitere lohnsteuerrelevante Belege wie Reisekostenabrechnungen oder Stundennachweise.8. ABC der Aufbewahrungsfristen

Schriftgut Aufbewahrungsfrist (Jahre)
Ausgangsrechnungen 10
Außendienstabrechnungen, wenn Buchungsbelege wenn sonstige 10 6
Bankbelege 10
Bankbürgschaften nach Vertragsende 10

Arbeitgeber müssen Personalakten so lange aufbewahren, wie arbeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, wobei die allgemeine Frist für solche Ansprüche 3 Jahre beträgt.

Wie lange muss man als Arbeitgeber lohnunterlagen aufbewahren : Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, wie Lohnjournale und Buchungsbelege müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Wann darf man Personalakten vernichten

Aufbewahrungsfrist bei Personalakten: drei Jahre

Die Aufbewahrungspflicht wird ab dem 31. Dezember des Jahres gerechnet, in dem der Arbeitsvertrag endet.

Können alte Personalakten nach der Digitalisierung vernichtet werden : Grundsätzlich ist es möglich, die Originalakten nach der Digitalisierung zu vernichten. Allerdings sollten Sie vor der Vernichtung sicherstellen, dass alle relevanten Informationen korrekt digitalisiert wurden und die elektronischen Personalakten ordnungsgemäß gesichert sind.

Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vor. Alle Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht daher sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die unterschiedlich lange Frist beginnt mit dem Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

Geschäftsunterlagen, die zur Berechnung der Eigennutzung von unbeweglichen Gegenständen (Immobilien) benötigt werden, müssen 20 Jahre aufbewahrt werden. Für arbeitsrechtliche Unterlagen gilt gemäß Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht.

Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung

Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.Lohnabrechnungen, Lohnsteuerkarten sowie alle anderen Belege für die Lohnsteuer dürfen erst nach sechs Jahren vernichtet werden. Bei Lohnunterlagen eine betriebliche Gewinnermittlung beinhalten, gilt sogar eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht. Mindestlohn-Nachweise müssen gemäß Gesetz zwei Jahre aufbewahrt werden.Da Lohnabrechnungen die Lohnsteuer betreffen, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Haben Sie also Lohnabrechnungen aus dem Jahr 2016 vorliegen, können Sie diese ab 2022 entsorgen. Lohnabrechnungen von 2022 können ab Ende 2028 entsorgt werden.

Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Wann müssen Unterlagen vernichtet werden : Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist Die Aufbewahrungsfrist für private Unterlagen beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in welchem das Dokument erhalten worden ist. Bsp.: Liegt eine Handwerkerrechnung mit dem Datum 15.05.2019 vor, beginnt die Aufbewahrungspflicht am 01.01.2020 und endet mit dem 31.12.2021.

Wann dürfen Unterlagen nicht vernichtet werden : Bei laufenden Prüfungen wie Betriebs-, Umsatz- oder Lohnsteuerprüfungen dürfen die Unterlagen auch nicht weggeworfen werden, wenn die Aufbewahrungsfrist eigentlich abgelaufen wäre. Genauso ist es bei steuerstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen oder bei Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren.

Wie lange muss man die Kontoauszüge aufbewahren

drei Jahre

Wie lange müssen Kontoauszüge von Privatpersonen aufgehoben werden Um erbrachte oder erhaltene Zahlungen nachzuweisen, sollten Privatpersonen Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufheben.

Zeugnisse, wie etwa Studienabschluss, Gesellenbrief, Meisterbrief, aber auch relevante Arbeitszeugnisse und Empfehlungen, Gerichtsurteile und Vollstreckungsbescheide. Diese müssen Sie 30 Jahre aufbewahren.In der Regel werden Daten der Mitarbeiter nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu löschen sein – es sei denn, dass die Daten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mitarbeiter relevant werden könnten – in einem solchen Fall sollten die Daten für den Lauf der regulären Verjährungsfrist (3 Jahre) …

Wie lange dürfen Personalunterlagen aufbewahrt werden : Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.