Antwort Welche Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe benötigen keine sachkundeprüfung? Weitere Antworten – Wer braucht keine sachkundeprüfung

Welche Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe benötigen keine sachkundeprüfung?
Personen mit folgenden Ausbildungsabschlüssen sind von der Unterrichtung und Sachkundeprüfung befreit: Laufbahnprüfungen zumindest für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz. Laufbahnprüfungen für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr.Sachkundeprüfung befreit, die einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung in einem der nachfolgenden Tätigkeitsbereiche haben: Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, Feldjäger in der Bundeswehr, mittlerer Justiz- oder Polizeivollzugsdienst.Nur "wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will" muss eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung vorweisen. unterliegen laut Gesetz einer Sachkundeprüfung. Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.

Kann man ohne 34a arbeiten : Grundsätzlich kannst du auch ohne Ausbildung als Security-Mitarbeiter arbeiten. Eine Unterrichtung nach §34a GewO (Gewerbeordnung), bei der du keine Prüfung machen musst, reicht bereits aus, um als Sicherheitsmitarbeiter im Wachgewerbe zu arbeiten.

Für welche Tätigkeit braucht man die sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung wird durch den § 34a der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtend vorgeschrieben, um folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausführen zu dürfen: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)

Wann benötigt man keine Sachkundeprüfung nach 34a GewO wenn man als Türsteher in einer Diskothek arbeitet : Es ist richtig, daß nach §34a der GewO lediglich für Angestellte der Bewachungsunternehmen gilt und regulär nach dieser Verordnung Türsteher als Angestellte von Diskotheken direkt keine Sachkundeprüfung brauchen.

Selbständige Bewachungsunternehmer, Geschäftsführer und Betriebsleiter sind von der Unterrichtung befreit, wenn sie diese Tätigkeit bereits vor dem 01. Dezember 1994 seit mindestens 3 Jahren befugt ausgeübt, spätestens am 01. Dezember 1991 ihre Tätigkeit begonnen haben.

Welche Personen benötigen keine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO Sicherheitsmitarbeiter, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, sind von der Sachkundeprüfung befreit.

Wann ist man von der Sachkundeprüfung befreit

Welche Personen benötigen keine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO Sicherheitsmitarbeiter, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, sind von der Sachkundeprüfung befreit.I.

Gemäß der Regelung des § 34a Gewerbeordnung (GewO) führt eine „Bewachungstätigkeit“ derjenige aus, der „gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will“. tätig sind, bewachen kein fremdes Gebäude. In diesen Fällen liegt keine Bewachungstätig- keit gemäß der Regelung in § 34a GewO vor.Nicht teilnehmen muss, wer die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt hat oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse vorweisen kann. Teilnehmen muss also jeder, der diese Nachweise nicht hat und als Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben betraut wird, die nicht der Sachkundeprüfung bedürfen.

(1) Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung, die am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren, sind von der Unterrichtung befreit. Der Gewerbetreibende bescheinigt diesen Personen, dass sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.

Wann liegt eine Bewachungstätigkeit gemäß 34a GewO vor : Gemäß § 34a GewO bedarf es der Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Bei juristischen Personen ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person ein Antragsvordruck einzureichen.