Wer also zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, darf erst im Alter zwischen 63 und 65 Jahren den Ruhestand antreten. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren die Arbeit niederlegen, wenn sie 45 Beitragsjahre gesammelt haben.Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr
Renteneintrittsalter
1961
64 Jahre 6 Monate
1962
64 Jahre 8 Monate
1963
64 Jahre 10 Monate
Ab 1964
65 Jahre
Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 1961 geboren bin : Kann ich mit 63 in Rente gehen Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent.
Welcher Jahrgang kann mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um mit 63 in Rente zu gehen : Voraussetzungen für die Rente mit 63
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.
Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen Jahrgang 1961
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre
Jahrgang
Anhebung
Renteneintrittsalter
1960
16 Monate
64 Jahre + 4 Monate
1961
18 Monate
64 Jahre + 6 Monate
1962
20 Monate
64 Jahre + 8 Monate
1963
22 Monate
64 Jahre + 10 Monate
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.Unter diesen Umständen können Sie nach 45 Jahren in Rente gehen. Beispiel: Sie haben 45 Beitragsjahre angesammelt und sind Jahrgang 1961. Abschlagsfrei können Sie als besonders langjährig Versicherter eine vorgezogene Altersrente mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen. Besonders lohnenswert ist die Frührente mit Hinzuverdienst jedoch für Beschäftigte, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, ab denen man abschlagsfrei in Rente gehen kann. „Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter erreicht hat, sollte immer Frührente beantragen“, rät Finanztest.
Antwort Welche Jahrgänge können mit 63 in Rente gehen? Weitere Antworten – Welcher Jahrgang kann noch mit 63 in Rente gehen
Wer also zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, darf erst im Alter zwischen 63 und 65 Jahren den Ruhestand antreten. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren die Arbeit niederlegen, wenn sie 45 Beitragsjahre gesammelt haben.Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.

Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 1961 geboren bin : Kann ich mit 63 in Rente gehen Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent.
Welcher Jahrgang kann mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um mit 63 in Rente zu gehen : Voraussetzungen für die Rente mit 63
Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.
Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang.

Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen Jahrgang 1961
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre
Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.Unter diesen Umständen können Sie nach 45 Jahren in Rente gehen. Beispiel: Sie haben 45 Beitragsjahre angesammelt und sind Jahrgang 1961. Abschlagsfrei können Sie als besonders langjährig Versicherter eine vorgezogene Altersrente mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen.

Besonders lohnenswert ist die Frührente mit Hinzuverdienst jedoch für Beschäftigte, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, ab denen man abschlagsfrei in Rente gehen kann. „Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter erreicht hat, sollte immer Frührente beantragen“, rät Finanztest.