Antwort Welche Daten werden bei einer Selbstauskunft abgefragt? Weitere Antworten – Was wird bei Selbstauskunft abgefragt

Welche Daten werden bei einer Selbstauskunft abgefragt?
Bei der SCHUFA werden vor allem diese Aspekteim Rahmen einer Selbstauskunft abgefragt: Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum, Güterstand – zum Beispiel, ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind und die Anzahl der Kinder.Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Das Dokument beinhaltet Fragen, die die finanziellen, familiären und persönlichen Umstände einer Person offenlegen sollen. In der Mieterselbstauskunft machen Mietinteressenten Angaben zu wirtschaftlichen und persönlichen Lebensumständen.

Wie fülle ich eine Selbstauskunft richtig aus : Wie sehen Aufbau und Inhalt einer Selbstauskunft aus

  1. Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand etc.)
  2. Angaben zum Finanzierungsvorhaben und Finanzierungsobjekt.
  3. Angaben zur Finanzierung.
  4. Angaben zu Einnahmen und Ausgaben.
  5. Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten.
  6. Unterschrift.

Wird die Selbstauskunft überprüft

Makler oder Vermieter dürfen die gemachten Angaben durch Überprüfung des Personalausweises kontrollieren. Eine Kopie des Personalausweises darf allerdings für Zwecke einer Wohnungsbesichtigung nicht gemacht werden.

Was darf der Vermieter nicht verlangen : Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

In der Regeln sind schon im Rahmen der Bewerbung der Beruf, Alter, Einkommen und Familienstand anzugeben. Nach erfolgreicher Bewerbung sind zum Besichtigungstermin die Gehaltsnachweise von den letzten 3 Monaten, Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung, Personalausweiskopie sowie Selbstauskunft mitzubringen.

Der Mietinteressent muss aber wahrheitsgemäße Auskünfte über den Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift geben. Zur Verifizierung darf der Vermieter an dieser Stelle darum bitten, den Personalausweis zu sehen (ohne sich eine Kopie davon zu machen).

Wer muss die Selbstauskunft ausfüllen

Es besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. In der Regel handelt es sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Ein Wohnungsbewerber kann also das Ausfüllen der Selbstauskunft verweigern, er sollte jedoch keine Falschangaben machen, wenn er das Dokument doch ausfüllt.Für die Mieterselbstauskunft ist der potenzielle Mieter verantwortlich, er füllt die Mieterselbstauskunft aus. Es ist wichtig, dass alle Angaben – bis auf einige Ausnahmen – wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden, da falsche Angaben eine Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen können.Bei einer Bonitätsprüfung werden vor allem finanzielle Informationen gesammelt und bewertet. Dazu gehören: Kreditgeschichte: etwa Informationen über frühere Kredite und deren Rückzahlung. Schulden: der aktuelle Stand gegebenenfalls bestehender Schulden und Kredite.

Eine der bekanntesten Methoden, um die Bonität deines potenziellen Mieters zu prüfen, ist die SCHUFA-Auskunft. Sie gibt Auskunft über die finanzielle Situation des Mieters und seine Zahlungsfähigkeit. Diese Art von Bonitätsauskunft für Vermieter wird von der deutschen Wirtschaftsauskunftei SCHUFA Holding AG erstellt.

Welche Daten darf der Vermieter verlangen : Beispiele für Daten, die Sie als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses erheben dürfen:

  • Vorname, Nachname.
  • Adresse.
  • Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
  • Kontoverbindungen.
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
  • Beruf.
  • Einkommensverhältnisse.
  • Verbraucherinsolvenzverfahren.

Welche Infos darf Vermieter verlangen : Der Mietinteressent muss aber wahrheitsgemäße Auskünfte über den Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift geben. Zur Verifizierung darf der Vermieter an dieser Stelle darum bitten, den Personalausweis zu sehen (ohne sich eine Kopie davon zu machen).

Was darf der Vermieter nicht fragen

Was sind unzulässige und was sind zulässige Fragen in einer Selbstauskunft

Frage nach … Zulässig oder unzulässig
der Nationalität Bedenklich
Ethnie/Hautfarbe Unzulässig
Personalausweis- bzw. Passnummer Unzulässig, dennoch ratsam sich als Vermieter einen Ausweis zeigen zu lassen.


Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.Paare und Singles haben die besten Karten

Wie die Auswertung ergab, stehen die Chancen auf eine neue Wohnung für Singles gut. Auf die Frage, an wen sie am liebsten vermieten, gaben mehr als die Hälfte der Vermieter die Antwort „an Singles“. Noch beliebter sind Paare mit knapp zwei Dritteln der Stimmen.

Welche Daten vor Besichtigung : Vor und während der Besichtigung genügt eine Notiz mit Namen und Kontaktdaten. Das Formular zur Mieterselbstauskunft zur Bewerbersituation ist Interessenten erst danach auszuhändigen. Rechtlich korrekt handeln Vermieter, die diese nach dem Termin fragen, ob sie das Objekt mieten möchten.