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Welche Arten der Vergabe gibt es laut VOB?
Bei 90 % der Auftragsvergaben, lässt sich zwischen 3 unterschiedlichen Vergabeformen unterscheiden:

  • die öffentliche Ausschreibung,
  • die beschränkte Ausschreibung und.
  • die freihändige Vergabe.

§ 3 VOB/A – Abschnitt 1 – Arten der Vergabe. Die Vergabe von Bauleistungen erfolgt nach Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder nach Freihändiger Vergabe.Sowohl das nationale als auch das europäische Vergaberecht kennen verschiedene Verfahrensarten. Vorrangig sind bei nationalen Vergaben die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung, bei europaweiten Vergaben das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren.

Was sind Vergabearten : Unter Vergabearten versteht man die unterschiedlichen Verfahren im Vergabebereich. In § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden abschließend die Vergabearten genannt, die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen näher definiert und ausgeformt sind.

Wann freihändige Vergabe VOB

Die Freihändige Vergabe kann gem. § 3a Abs. 4 Satz 2 VOB/A bis zu einem Auftragswert von € 10.000,00 ohne Umsatzsteuer erfolgen.

Was ist ein vereinfachtes Vergabeverfahren : Öffentliche Aufträge können schneller vergeben werden

„Mit den vereinfachten Vergabeverfahren tragen wir dazu bei, die von Bund und Land beschlossenen investiven Maßnahmen zügig umzusetzen, und unterstützen unsere Unternehmen damit bei ihrem Weg aus der Krise“, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.

Bei dieser Verfahrensart werden mehrere Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Anders als bei der beschränkten Vergabe besteht bei der Verhandlungsvergabe die Möglichkeit, dass die Vergabestelle solange verhandelt, bis das Angebot passt.

Was gehört zum Vergabeverfahren

Ablauf eines Vergabeverfahrens

  1. Ermittlung des Bedarfs.
  2. Erarbeitung der Vergabeunterlagen.
  3. Festlegung der Vergabeart.
  4. Bekanntmachung der Ausschreibung.
  5. Anfordern/Versand der Vergabeunterlagen.
  6. Angebotsabgabe.
  7. Verwahrung und Öffnung der Angebote.
  8. Prüfung der Angebote.

Wenn in einem Verfahren keine oder nur ungeeignete Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden, ist eine Direktvergabe zulässig. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags dürfen dabei nicht geändert werden.Offenes Verfahren versus öffentliche Ausschreibung

Bei einer offenen Vergabe liegt der Wert daher immer über dem EU-Schwellenwert. Demgegenüber liegt bei einer öffentlichen Ausschreibung der Wert unterhalb des EU-Schwellenwerts. Das offene Verfahren ist damit europarechtlich das Pendant zur öffentlichen Ausschreibung.

Im Unterschwellenbereich regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist. Bei einem Auftragswert bis zu 10.000 Euro können Bauaufträge ohne Angabe von Gründen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 Euro.

Was ist eine vereinfachte Vergabe : Von einer vereinfachten Vergabe spricht man umgangssprachlich dann, wenn öffentliche Aufträge in weniger formalen, flexibleren Vergabeverfahren vergeben werden dürfen. Zumeist ist damit die Freihändige Vergabe für Bauleistungen bzw. die Verhandlungsvergabe für Liefer- und Dienstleistungen gemeint.

Was ist ein offenes Vergabeverfahren : Was ist ein Offenes Verfahren In einem Offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich auf, ein Angebot abzugeben. Es gilt als Regelfall und ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt.