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Welche 2 Arten von Unterlassungsdelikten gibt es?
Es werden drei Arten von Unterlassungsdelikten unterschieden: Echte Unterlassungsdelikte, unechte Unterlassungsdelikte und neutrale Unterlassungsdelikte.Echte Unterlassungsdelikte

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB)
  • Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

Die echten Unterlassungsdelikte sind zumeist Straftatbestände, die vom Gesetzgeber als Gebotsnorm geschaffen wurden und deren Verwirklichung im Unterlassen einer gesetzlich geforderten Tätigkeit liegt. Der Eintritt eines von dem Unterlassen abgrenzbaren Erfolges wird nicht vorausgesetzt.

Was ist ein unechtes Unterlassungsdelikt nach 13 StGB : Unechtes Unterlassungselikt, § 13 StGB

Die unechten Unterlassungsdelikte sind in § 13 StGB geregelt und dadurch gekennzeichnet, dass dem Betroffenen aufgrund seiner Garantenstellung eine Pflicht zur Erfolgsabwendung aufgebürdet wird, die Norm selbst aber im aktiven Tun formuliert ist.

Wie viele echte Unterlassungsdelikte gibt es

Echte Unterlassungsdelikte

Zu nennen sind insbesondere § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) sowie § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung).

Was ist der Unterschied zwischen Echte und unechte Unterlassungsdelikte : Echte Unterlassungsdelikte sind Straftaten, bei denen der Tatbestand explizit an das Nichtvornehmen einer Handlung anknüpft (vgl. etwa § 323c StGB). Unechte Unterlassungsdelikte entstehen hingegen dadurch, dass ein Tätigkeitsdelikt (z.B. § 212 StGB) um eine Unterlassensalternative erweitert wird.

I.

Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei denen das Gesetz eine bestimmte Handlung fordert und der Täter gerade dieses geforderte Verhalten unterlässt. Das bekannteste Beispiel ist wohl die Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung gem. § 323c Abs. 1 StGB.

(2) Das unechte Unterlassungsdelikt: Der Täter wird hier dafür bestraft, dass er einen Erfolg (Schaden) nicht abgewendet hat, obwohl er zur Schadensvermeidung aufgrund einer bes. Garantenstellung verpflichtet war (§ 13 StGB). Beispiel: Eltern retten vorsätzlich ihr ertrinkendes Kind nicht, obwohl es ihnen möglich wäre.

Was ist der Unterschied zwischen einem Begehungsdelikt und einen Unterlassungsdelikt

Begehungsdelikt/Unterlassungsdelikt: Beim Begehungsdelikt ist für den tatbestandlichen Erfolg ein aktives Tun von wesentlicher Bedeutung. Demgegenüber spricht man von einem Unterlassungsdelikt, wenn ein Untätigbleiben zur Tatbestandsverwirklichung führt.(2) Das unechte Unterlassungsdelikt: Der Täter wird hier dafür bestraft, dass er einen Erfolg (Schaden) nicht abgewendet hat, obwohl er zur Schadensvermeidung aufgrund einer bes. Garantenstellung verpflichtet war (§ 13 StGB). Beispiel: Eltern retten vorsätzlich ihr ertrinkendes Kind nicht, obwohl es ihnen möglich wäre.