Antwort Was zählt zur Wohn und Nutzfläche bei der Grundsteuer? Weitere Antworten – Was muss ich als Nutzfläche bei der Grundsteuer angeben

Was zählt zur Wohn und Nutzfläche bei der Grundsteuer?
Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Dazu gehören:

  • Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen.
  • Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
  • Waschküchen.
  • Dachbodenräume (Dachboden, Speicher)
  • Trockenräume.
  • Heizungsräume.
  • Garagen.

Was zählt für das Finanzamt als Wohnfläche : Bei der Ermittlung der Grundfläche sind mit einzubeziehen die Flächen • festeingebauter Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- und Duschwannen, • freiliegender Installationen • nicht ortsgebundener, versetzbarer Raumteiler und • von Einbaumöbeln.

Was gehört zur Nutzfläche Einfamilienhaus Grundsteuer

Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.

Was zählt bei einem Haus zur Nutzfläche : Um Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung handelt es sich, wenn die Räume zwar einen bestimmten Nutzen haben, allerdings nicht zwangsweise bewohnt werden. Bei einem Haus zählen alle Flächen, welche zu einem bestimmten Zweck genutzt, aber nicht unbedingt bewohnt werden, zur Nutzfläche.

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Wer hier versehentlich Flächen in der Feststellungserklärung falsch deklariert, zahlt unter Umständen am Ende eine zu hohe Grundsteuer. Das gilt es natürlich zu vermeiden.

Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen.Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben nach § 2 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m 2 für Zwecke der Grundsteuer außer Ansatz.

Flure sowie Treppenhäuser zählen nicht als Nutzfläche, sondern als Verkehrsfläche. Sind im Keller oder im Hauswirtschaftsraum betriebstechnische Anlagen verortet, zählen sie nicht als Nutzfläche, sondern als technische Funktionsfläche (TF).

Ist eine Garage im Haus Nutzfläche : Eine vollständig umschlossene Garage ist nach DIN 277 eine Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen oder Rangierflächen zählen hingegen nicht zur Nutzfläche, sondern werden als Verkehrsfläche definiert.

Wird das Treppenhaus zur Wohnfläche berechnet : Wohnflächenberechnung der Treppe

Demnach werden nur die Grundflächen von Treppen bei der Wohnflächenberechnung einkalkuliert, wenn die Treppe maximal drei Steigungen aufweist – also drei Stufen. Sollte die Treppe mehr als drei Steigungen haben, wird sie nicht für die Wohnflächenberechnung berücksichtigt.

Welche Räume Zahlen nicht zur Wohnfläche Grundsteuer Flur

Grundsteuer 2023: Hier lässt sich Geld sparen

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein
Treppen (ein bis zwei Stufen) Ja
Treppenhaus (ab drei Stufen) Nein


Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.Grundsteuererklärung: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden!

  • Einen veralteten Bodenrichtwert angeben. Achten Sie bei der Abgabe darauf, den aktuellen Bodenrichtwert aus dem Jahr 2022 anzugeben, nicht den Wert aus dem Vorjahr.
  • Eine zu große Wohnfläche angeben.
  • Die Abgabefrist versäumen.

Ist Flur mit Treppe Wohnfläche : Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.