Antwort Was versteht man unter Nutzfläche bei der Grundsteuer? Weitere Antworten – Was gehört zur Nutzfläche Einfamilienhaus Grundsteuer

Was versteht man unter Nutzfläche bei der Grundsteuer?
Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.In jedem Haus und jeder Wohnung gibt es Flächen, die genutzt, aber nicht bewohnt werden können. Die Flächen gelten dann als sogenannte Nutzflächen, kurz NF. Dazu gehört in Privathaushalten zum Beispiel der Keller oder der Dachboden, welche natürlich auch zu Wohnräumen und damit zu Wohnfläche umgebaut werden können.Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.

Welche Flächen müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Ist ein Keller eine Nutzfläche

Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.

Ist die Garage eine Nutzfläche Grundsteuer : Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben nach § 2 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m 2 für Zwecke der Grundsteuer außer Ansatz.

Eine vollständig umschlossene Garage ist nach DIN 277 eine Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen oder Rangierflächen zählen hingegen nicht zur Nutzfläche, sondern werden als Verkehrsfläche definiert.

Dazu gehören auch: häusliche Arbeitszimmer, Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume (je zur Hälfte), Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung oder diesem Haus gehören (in der Regel je zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte).

Ist ein Flur eine Nutzfläche

Flure sowie Treppenhäuser zählen nicht als Nutzfläche, sondern als Verkehrsfläche. Sind im Keller oder im Hauswirtschaftsraum betriebstechnische Anlagen verortet, zählen sie nicht als Nutzfläche, sondern als technische Funktionsfläche (TF).Nach der Wohnflächenverordnung ist die Gebäudefläche von Garagen keine Wohnfläche. Es handelt sich um Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen in Garagen gehören dabei nach der DIN 277 nicht zur Nutzfläche, sondern zur Verkehrsfläche.Ein zu Ihrem Gebäude (Ein-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus) gehörender Garten zähle unabhängig von seiner Nutzung zum sogenannten Grundvermögen. Er fließe deshalb mit der jeweiligen Fläche in die Berechnung des Grundsteuermessbetrags ein.

In einem Haus zählen alle Flächen, die zu einem bestimmten Zweck genutzt werden können, zur Nutzfläche. Das heißt nicht, dass sie unbedingt bewohnt werden müssen. Auch der Keller, die Abstellkammer und der Dachboden sind Nutzfläche. Nur der Heizungsraum und das Treppenhaus gehören nicht zur Nutzfläche.

Ist Heizungsraum Nutzfläche Grundsteuer : Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.

Ist ein WC eine Nutzfläche : ein Vorratsraum im Keller zur Nutzungsfläche zählt, ebenso gehören die Küche, der Hauswirtschaftsraum, das Wohn- und Esszimmer sowie das Gäste-WC jeweils gleichzeitig zur Wohn- und Nutzfläche. Auch der nicht ausgebaute Dachboden zählt zu dieser Art der Fläche.

Ist ein Heizungsraum eine Nutzfläche

Funktionsflächen wie Heizungsräume, technische Betriebsräume oder Maschinenräume werden ebenso wenig zur Nutzfläche gezählt wie Verkehrsflächen. Zu letzteren gehören beispielsweise Treppenräume, Eingänge, Flure oder Aufzüge.

Garagen bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind. Nur die über 50 m² hinausgehende Fläche ist als Nutzfläche in die Zeilen einzutragen.Eine gute Nachricht: Gärten, die sich um ein Wohnhaus herum befinden, zählen nicht als land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fläche. Sie gehören unabhängig von ihrer Nutzung zum Grundvermögen und fließen mit der jeweiligen Fläche in die Berechnung des Grundsteuermessbetrags ein.

Was muss ich als Nutzfläche angeben : Nach der DIN-Norm 277 sind Nutzflächen all jene Flächen, die nicht als Verkehrsflächen oder technische Funktionsflächen ausgewiesen sind. Dazu zählen unter anderem Maschinenräume, Flure oder Treppenhäuser. Bei der Wohnflächenverordnung ist die Rede von der Wohnfläche.