Antwort Was sind typische auftragsverarbeiter? Weitere Antworten – Was sind Beispiele für eine Auftragsverarbeitung

Was sind typische auftragsverarbeiter?
Beispiele für eine Auftragsverarbeitung

Eine Auftragsverarbeitung kommt zum Beispiel dann zustande, wenn ein Unternehmen einen Dienstleister beauftragt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wie beispielsweise ein Cloud-Provider, der Kundendaten speichert und verarbeitet.„Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.Eine Auftragsverarbeitung liegt immer dann vor, wenn der Dienstleister die Daten streng weisungsgebunden verarbeitet. Wenn also der Dienstleister keine eigene Entscheidungsbefugnis hat oder ihm die Nutzung der Daten für eigene Zwecke ausdrücklich untersagt ist, spricht viel für eine Auftragsverarbeitung.

Was macht ein auftragsverarbeiter : Der Auftragsverarbeiter verarbeitet ausschließlich im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten. Der Auftragsverarbeiter ist in der Regel ein Dritter außerhalb des Unternehmens. Bei Unternehmensgruppen kann jedoch ein Unternehmen als Auftragsverarbeiter für ein anderes fungieren.

Welche Dienstleistungen zählen zur Auftragsverarbeitung

Typische Fälle der Auftragsverarbeitung

  • Datenerfassung, Datenkonvertierung oder Einscannen von Dokumenten.
  • Werbeadressenverarbeitung in einem Lettershop / Newsletter-Dienstleister.
  • Datenträgerentsorgung durch Dienstleister.
  • Kundenbetreuung durch Callcenter ohne wesentliche eigene Entscheidungsspielräume.

Wer ist kein auftragsverarbeiter : Keine Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortliche sind aber eigenständig agierende Berufsgruppen, z.B. Berufsgeheimnisträger wie etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Bankinstitute für Überweisungen oder die Post für ihre Dienstleistungen.

Unternehmensberatern, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Insolvenzverwaltern geht es in erster Linie um das Beraten. Auch die reine Beratung, das Training oder Coaching z.B. im Bereich Marketing fällt nicht unter eine Auftragsverarbeitung.