Antwort Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag? Weitere Antworten – Was regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag legt fest, welche Rechte und Pflichten die beiden Rollen „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“ bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers haben. Er ist damit eine Zusatzvereinbarung zum eigentlichen Leistungsvertrag.Wenn ein Dritter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird dies als Auftragsverarbeitung betrachtet. In diesem Fall ist es erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.Der Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag oder AVV) nach Art. 28 DSGVO, muss abgeschlossen werden, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von Dritten, beziehungsweise Dienstleistern verarbeiten lässt. Er tritt somit an die Stelle des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (kurz ADV-Vertrag) des BDSG.

Warum braucht man einen AVV : Bei einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) handelt es sich um eine zentrale Anforderung der DSGVO: Werden personenbezogene Daten von einem Dienstleister weisungsgebunden im Auftrag verarbeitet, ist der Abschluss eines AVV erforderlich.

Was sind Beispiele für eine Auftragsverarbeitung

3 lit. a DSGVO). Die maßgeblichen Entscheidungen über den Umgang mit den personenbezogenen Daten verbleiben aber bei den Verantwortlichen. Typische Beispiele einer Auftragsverarbeitung sind das Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, IT-Wartung, Cloud-Computing-Anwendungen, Hosting oder Callcenter-Tätigkeiten.

Wann braucht man einen Auftragsverarbeitungsvertrag : Wann braucht man einen AV-Vertrag Sobald personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens weisungsgebunden durch eine andere Firma verarbeitet werden, bedarf es eines AV-Vertrags. In diesem sind die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung zwischen Auftragsverarbeiter und Auftraggeber geregelt.

Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt.

Eine Auftragsverarbeitung liegt dementsprechend nicht vor, wenn die vorgenannte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, insbesondere wenn es an der Weisungsgebundenheit fehlt. Dies gilt u. a. bei der Inanspruchnahme fremder Fachdienstleistungen, wie z. B. von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater.

Welche Dienstleistungen zählen zur Auftragsverarbeitung

Typische Fälle der Auftragsverarbeitung

  • Datenerfassung, Datenkonvertierung oder Einscannen von Dokumenten.
  • Werbeadressenverarbeitung in einem Lettershop / Newsletter-Dienstleister.
  • Datenträgerentsorgung durch Dienstleister.
  • Kundenbetreuung durch Callcenter ohne wesentliche eigene Entscheidungsspielräume.

Da der Auftraggeber den Auftragsverarbeiter verpflichtet und dieser weisungsgebunden handelt, ist es grundsätzlich üblich, dass der AVV vom Auftraggeber erstellt wird.