Antwort Was gehört alles zur Kostengruppe 600? Weitere Antworten – Was gehört zur Kostengruppe 619

Was gehört alles zur Kostengruppe 600?
Kosten für die Ausstattung (allgemeine Ausstattung 61, besondere und sonstige Ausstattung 612 bzw. 619) sind von der für die Beschaffung zuständigen Stelle anzugeben. Von der Bauverwaltung ist nur die Ausstattung zu veranschlagen, die fest mit dem Bauwerk verbunden ist (619).DIN 276 Kostengruppen im Überblick

  • KG 100 – Grundstück.
  • KG 200 – Vorbereitende Maßnahmen.
  • KG 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen.
  • KG 400 – Bauwerk – Technische Anlagen.
  • KG 500 – Außenanlagen und Freiflächen.
  • KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke.
  • KG 700 – Baunebenkosten.
  • KG 800 – Finanzierung.

Zu dieser Kostengruppen gehören:

  • 610 Allgemeine Ausstattung (z.B. Möbel, Geräte, Textilien etc.)
  • 620 Besondere Ausstattung (z.
  • 630 Informationstechnische Ausstattung (z.B. PCs, Server etc.)
  • 640 Künstlerische Ausstattung (z.B. Kunstwerke, Statuen etc.)

In welche Kostengruppe gehört eine Küche : Ausstattung und Kunstwerke: Ausgaben für Einbauschränke und -küchen sowie weitere ausbaubare Gegenstände, die montiert werden, gehören zur Kostengruppe 600.

Was gehört zur Kostengruppe 610

Ausstattung und Kunstwerke nach DIN 276

610 Allgemeine Ausstattung Möbel und Geräte (z. B. Schränke, Regale u. a.), Textilien (z. B. Vorhänge, Teppiche u. a.), Hauswirtschafts-, Garten- und Reinigungsgeräte
690 Sonstige Ausstattung Schilder, Wegweiser, Informations- und Werbetafeln

Was gehört zu Kostengruppe 700 : Dazu gehören unter anderem Elektrotechnik, Bauphysik, Geotechnik, Schallschutz und Raumakustik, Vermessung, Lichttechnik, Brandschutz und weitere Leistungen.

Ausstattung und Kunstwerke nach DIN 276

610 Allgemeine Ausstattung
620 Besondere Ausstattung
630 Informationstechnische Ausstattung
640 Künstlerische Ausstattung
690 Sonstige Ausstattung

12.02.2019

DIN 276 Kostengruppe ( KG ) 600 | Ausstattung und Kunstwerke

600 Ausstattung und Kunstwerke
612 Besondere Ausstattung
619 Ausstattung, sonstiges
620 Kunstwerke
621 Kunstobjekte

Was zählt nicht zu den anrechenbaren Kosten

Anrechenbare Kosten werden immer auf die Nettokosten bezogen. Die Umsatzsteuer, die auf die Kosten von Objekten entfällt, ist also nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.Die KG 800 listet alle Kosten auf, die im direkten Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauprojektes anfallen. Damit sind alle Finanzierungskosten gemeint, die bis zur endgültigen Nutzung der Immobilie fällig werden. Dies sind die Unterbereiche der Kostengruppe Finanzierung: Finanzierungsnebenkosten.Was gehört zur KG 500 Die KG 500 besteht aus neun Untergruppen oder Zehner-Stellen, die sich zum Beispiel mit Erdbau, Gründung und Unterbau beschäftigen. Auch die Anlage von Vegetations- und Grünflächen, Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen sowie freistehende Baukonstruktionen gehören zur KG 500.

Die in KG 600 Ausstattung und Kunstwerke enthaltenen Kosten können nach § 33 Abs. 3 auch für die Gebäudeplanung anrechenbar sein, nämlich soweit der AN die Leistungen entweder plant oder bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht.

Welche Kostengruppen sind anrechenbare Kosten : (1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen.

Was gehört alles zur Kostengruppe 400 : Die Kostengruppe 400 enthält anrechenbare Kosten rund um die technischen Anlagen eines Bauwerks. Für die Baukonstruktionen ist hingegen die Kostengruppe 300 zu nutzen. Dies sind die Untergruppen der Kostengruppe 400 („Bauwerk – Technische Anlagen“): KG 410: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen.

Was ist Kostengruppe 550

Was ist KG 550 Mit der KG 550 sind technische Anlagen in Außenanlagen gemeint, die der Ver- und Entsorgung des Bauwerks dienen. Dazu gehören beispielsweise Abwasseranlagen, deren Kosten sich mit der Kostengruppe 500 der DIN 276 detailliert berechnen lassen.

(1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen.Zu den nutzungsspezifischen Anlagen zählen alle mit einem Bauwerk fest verbundenen Anlagen, die der besonderen Zweckbestimmung dienen. Wenn es um die Auswahl eines Löschsystems für den Brandfall geht, sind bei der Konzeption stets individuelle Faktoren wie das Gebäude und dessen Funktion zu beachten.

Was sind keine anrechenbaren Kosten : Die Inbetriebnahme, die Wartung, der Probebetrieb, die Schulung des Betriebsper- sonals sind hingegen kein Teil der anrechenbaren Kosten. Folgerichtig sind Leistungen, die bereits den Betrieb einer Anlage betreffen, Besondere Leistun- gen mit gesondertem Vergütungsanspruch.