Antwort Was darf in einer Kündigung nicht drin stehen? Weitere Antworten – Was darf nicht in einer Kündigung stehen

Was darf in einer Kündigung nicht drin stehen?
Wie ein Kündigungsschreiben auszusehen hat, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt: Die Kündigung bedarf der Schriftform auf Papier und die elektronische Übermittlung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das heißt: Weder mündlich noch per Mail oder Fax ist ein Kündigungsschreiben gültig.Wird eine Kündigung erklärt, die die Schriftform nicht einhält, ist diese von vornherein unwirksam und entfaltet grundsätzlich keine rechtliche Verbindlichkeit. Dennoch muss bei einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden, da diese sonst als von Anfang an wirksam gilt.Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam. Eine Kündigung per Mail, Whats App, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung („Sie sind gefeuert! “) ist unwirksam.

Wann ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt : Hiervon wird in der Regel auszugehen sein, wenn der Arbeitnehmer die Normalleistung dauerhaft um mindestens ein Drittel unterschreitet. Eine Kündigung ist dagegen nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend daran gehindert ist, die erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Wie sieht eine korrekte Kündigung aus

Eine Kündigung können Sie beispielsweise wie folgt formulieren: Sehr geehrter Herr/Frau xyz, hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung sowie das Datum meines letzten Arbeitstages schriftlich.

Was muss in eine Kündigung rein : Welche Form muss ein Kündigungsschreiben haben

  • Ihr Name mit Anschrift und Datum.
  • Name und Adresse Ihres Arbeitgebers.
  • Betreffzeile mit Hinweis auf Kündigung.
  • Ansprache des Empfängers (falls unbekannt, wählen Sie „Sehr geehrte Damen und Herren“)
  • Ausformulierung Ihrer Kündigung mit Kündigungszeitpunkt.

Zu den Inhalten einer Kündigung gehören:

  • Adressat.
  • Absender.
  • Datum.
  • Die eigentliche Kündigung mit dem eindeutigen Willen, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist (ordentlich) oder fristlos (außerordentlich) beenden zu wollen.


Einzelne Fehler des Arbeitnehmers rechtfertigen keine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitgeber Fehlerursachen ergründen.

Wie sieht eine rechtsgültige Kündigung aus

Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie rechtsgültig ist. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen.Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Wird eine per Brief geschriebenen Kündigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen ist sie zugegangen. Ein Fax ist zugegangen, wenn der ausgedruckte Sendebericht vorliegt.Dabei unterscheidet man drei verschiedene Arten von Kündigungsgründen: die verhaltensbedingte Kündigung. die personenbedingte Kündigung. die betriebsbedingte Kündigung.

Der Zugang erfolgt dann, sobald mit der nächsten Leerung des Briefkastens zu rechnen ist. Hierbei kommt es auf die üblichen Postzustellzeiten an. Wird das Kündigungsschreiben erst später eingeworfen, ist die Kündigung erst am Folgetag zugegangen.

Was muss in einer Kündigung durch den Arbeitgeber stehen : Wichtige Bestandteile sind Absender und Adressat, Datum, ein eindeutiger Betreff, die Kündigung selbst sowie die Unterschrift. Die Angabe der persönlichen Daten muss eine eindeutige Identifikation des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers ermöglichen.

Was für ein Datum muss in der Kündigung stehen : Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.

Wie sieht eine ordentliche Kündigung aus

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, d.h. das Kündigungsschreiben muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden (§ 623 BGB). Kündigungen durch Telefax oder E-Mail oder gar münchlich sind unwirksam. Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß zugehen.

Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

  1. Schriftform (keine E-Mail und kein Fax)
  2. Zugang der Kündigungserklärung muss nachweisbar sein.
  3. Kündigungserklärung muss deutlich machen, dass es sich um eine außerordentliche, fristlose Kündigung handelt.

Jede Kündigung muss gemäß § 623 BGB in Schriftform erfolgen. Die Kündigung muss vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Aussteller ist entweder der Arbeitgeber selbst oder sein Vertretungsberechtigter, wie etwa der Personalleiter. Unwirksam sind dagegen Kündigungen, die per Fax oder E-Mail ergehen.

Welcher Fehler führt sofort zur Kündigung : Bei welchen Pflichtverstößen eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Mitarbeiter laut Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht rechtens ist: Tätlichkeiten oder Körperverletzungen bei der Arbeit. Unterschlagung oder Diebstahl im Betrieb. Fahren ohne Fahrerlaubnis während der Arbeit.