Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des Markennamen oder Markenlogos, eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen.Erlaubt sind: Die Nutzung einer fremden Marke für die Kennzeichnung und Bewerbung von Waren, die vom Markeninhaber unter der entsprechenden Marke in den Verkehr gebracht wurde (sog. „Erschöpfung“). Vertreibt ein Händler fremde Markenprodukte, darf er die Waren selbstverständlich unter der jeweiligen Marke anbieten.Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.
Wann ist eine Marke nicht schutzfähig : Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Was tun bei Markenrechtsverletzung
Bemerken Sie als Markeninhaber, dass Dritte Ihre Markenrechte verletzen, können Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen, um die eigene Marke zu schützen. Sie können bereits vor einem Prozess aktiv werden (beispielsweise durch eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung).
Was kostet eine Markenrechtsverletzung : Dabei gilt die Regel: Je wertvoller die der Abmahnung zugrunde liegende Marke und je schwerwiegender der Verstoß ist, desto höher ist der Streitwert. Im Markenrecht setzen die Gerichte regelmäßig Streitwerte zwischen 25.000,- € und 100.000,- € fest.
Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass ein als Marke verwendetes oder eingetragenes Logo erst nach Einholung der Zustimmung des Markeninhabers, also meist des Herstellers, verwendet werden darf.
Das Markenrecht schützt Marken
Logos und Marken können einen besonderen Schutz genießen. Diesen Schutz regelt das im Markengesetz verankerte Markenrecht. Es gehört – wie das Urheberrecht und das Patenrecht – zu den sogenannten Immaterialgüterrechten, die sich alle dem geistigen („immateriellen“) Eigentum widmen.
Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht
Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes. Urheber sollten sich bei der Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr setzen und die weitere unrechtmäßige Verwertung des Werkes verhindern.Der Markenschutz ist ein gewerbliches Schutzrecht für den Namens- und Kennzeichenschutz. Ist deine Marke eingetragen, hast du zum Beispiel das Recht, anderen die Nutzung deiner Marke zu verbieten, und kannst Schadenersatz einfordern.Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.
Eine Markenverletzungsklage kann hingegen wesentlich teurer werden. Die Anwaltskosten richten sich dann nach dem Streitwert, der bei einer Markenverletzung in der Regel bei mindestens 50.000 EUR liegt. Der Streitwert kann jedoch je nach Bekanntheit der Marke auch wesentlich höher ausfallen.
Was ist eine Abmahnung Markenrecht : Mit einer Abmahnung macht ein Markeninhaber außergerichtlich eine Markenverletzung geltend. Abmahnungen im Markenrecht sind nicht immer berechtigt (oft allerdings schon). Ob eine Verletzung von Markenrechten tatsächlich vorliegt, sollte von einem spezialisierten Anwalt für Markenrecht geprüft werden.
Kann man Markenrechte verkaufen : Wenn Sie eine Marke besitzen und aus einem bestimmten Grund die Markenrechte verkaufen oder an jemand anderen übertragen möchten, ist dies rechtlich kein Problem – im Gegensatz zum Urheberrecht, das nach deutscher Gesetzgebung nicht verkäuflich ist.
Wer trägt die Kosten bei Abmahnung
Laut § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG hat der Abmahnende das Recht auf den fristgerechten Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen erforderlichen Kosten. In der Regel liegen die Kosten für eine Abmahnung durch Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände zwischen 150 und 250 Euro.
Das Urheberrecht für dein Logo, also das „erschaffene Werk“, liegt immer bei der Person, die es erstellt hat. Dieses Recht kann dem Grafiker/der Grafikerin auch nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.Verletzen Sie fremde Urheberrechte und begehen eine Urheberrechtsverletzung, drohen Ihnen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche des Urhebers. Erhalten Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung, ist es sinnvoll einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zur Hilfe zu holen.
Kann Urheberrecht Markenrecht schlagen : Markenrecht mit dem Urheberrecht aushebeln – geht das Mehrere spektakuläre Fälle in letzter Zeit zeigen: Ja! Markenrecht & Urheberrecht können auf praxisrelevante Weise kollidieren. Was dann passiert und welches Recht mehr wiegt, ist aber nicht jedem bekannt.
Antwort Was darf ein Dritter mit einer geschützten Marke nicht tun? Weitere Antworten – Wann verstößt man gegen das Markenrecht
Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des Markennamen oder Markenlogos, eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen.Erlaubt sind: Die Nutzung einer fremden Marke für die Kennzeichnung und Bewerbung von Waren, die vom Markeninhaber unter der entsprechenden Marke in den Verkehr gebracht wurde (sog. „Erschöpfung“). Vertreibt ein Händler fremde Markenprodukte, darf er die Waren selbstverständlich unter der jeweiligen Marke anbieten.Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.
Wann ist eine Marke nicht schutzfähig : Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Was tun bei Markenrechtsverletzung
Bemerken Sie als Markeninhaber, dass Dritte Ihre Markenrechte verletzen, können Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen, um die eigene Marke zu schützen. Sie können bereits vor einem Prozess aktiv werden (beispielsweise durch eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung).
Was kostet eine Markenrechtsverletzung : Dabei gilt die Regel: Je wertvoller die der Abmahnung zugrunde liegende Marke und je schwerwiegender der Verstoß ist, desto höher ist der Streitwert. Im Markenrecht setzen die Gerichte regelmäßig Streitwerte zwischen 25.000,- € und 100.000,- € fest.
Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass ein als Marke verwendetes oder eingetragenes Logo erst nach Einholung der Zustimmung des Markeninhabers, also meist des Herstellers, verwendet werden darf.
Das Markenrecht schützt Marken
Logos und Marken können einen besonderen Schutz genießen. Diesen Schutz regelt das im Markengesetz verankerte Markenrecht. Es gehört – wie das Urheberrecht und das Patenrecht – zu den sogenannten Immaterialgüterrechten, die sich alle dem geistigen („immateriellen“) Eigentum widmen.
Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht
Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes. Urheber sollten sich bei der Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr setzen und die weitere unrechtmäßige Verwertung des Werkes verhindern.Der Markenschutz ist ein gewerbliches Schutzrecht für den Namens- und Kennzeichenschutz. Ist deine Marke eingetragen, hast du zum Beispiel das Recht, anderen die Nutzung deiner Marke zu verbieten, und kannst Schadenersatz einfordern.Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.
Eine Markenverletzungsklage kann hingegen wesentlich teurer werden. Die Anwaltskosten richten sich dann nach dem Streitwert, der bei einer Markenverletzung in der Regel bei mindestens 50.000 EUR liegt. Der Streitwert kann jedoch je nach Bekanntheit der Marke auch wesentlich höher ausfallen.
Was ist eine Abmahnung Markenrecht : Mit einer Abmahnung macht ein Markeninhaber außergerichtlich eine Markenverletzung geltend. Abmahnungen im Markenrecht sind nicht immer berechtigt (oft allerdings schon). Ob eine Verletzung von Markenrechten tatsächlich vorliegt, sollte von einem spezialisierten Anwalt für Markenrecht geprüft werden.
Kann man Markenrechte verkaufen : Wenn Sie eine Marke besitzen und aus einem bestimmten Grund die Markenrechte verkaufen oder an jemand anderen übertragen möchten, ist dies rechtlich kein Problem – im Gegensatz zum Urheberrecht, das nach deutscher Gesetzgebung nicht verkäuflich ist.
Wer trägt die Kosten bei Abmahnung
Laut § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG hat der Abmahnende das Recht auf den fristgerechten Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen erforderlichen Kosten. In der Regel liegen die Kosten für eine Abmahnung durch Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände zwischen 150 und 250 Euro.
Das Urheberrecht für dein Logo, also das „erschaffene Werk“, liegt immer bei der Person, die es erstellt hat. Dieses Recht kann dem Grafiker/der Grafikerin auch nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.Verletzen Sie fremde Urheberrechte und begehen eine Urheberrechtsverletzung, drohen Ihnen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche des Urhebers. Erhalten Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung, ist es sinnvoll einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zur Hilfe zu holen.
Kann Urheberrecht Markenrecht schlagen : Markenrecht mit dem Urheberrecht aushebeln – geht das Mehrere spektakuläre Fälle in letzter Zeit zeigen: Ja! Markenrecht & Urheberrecht können auf praxisrelevante Weise kollidieren. Was dann passiert und welches Recht mehr wiegt, ist aber nicht jedem bekannt.