Antwort Wann war der VW Dieselskandal? Weitere Antworten – Wann begann der VW Dieselskandal

Wann war der VW Dieselskandal?
Der Abgasskandal, auch als Dieselgate bekannt, betrifft inzwischen über 12 Millionen Fahrzeuge von mehreren Herstellern. Begonnen hat alles im September 2015 mit dem VW Abgasskandal. Betroffen waren dabei auch Modelle von Seat und Skoda, sowie Audi.Laut VW können Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) der Baujahre 2008 bis 2015 betroffen sein.Welche VW Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

  • Golf, Passat, Polo, Touran, Sharan und Touareg, dazu diverse Modelle von Seat, Skoda und Audi, die Motoren von VW nutzen: Zahlreiche VW Modelle sind im Abgasskandal betroffen.
  • Sie verfügen über eine oder gar mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen.

Wie kann ich prüfen ob mein VW betroffen ist : Wichtig ist, wo man überprüfen kann, welche Fahrzeuge betroffen sind. Dazu brauchen Sie nur die Fahrgestellnummer bzw. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Autos und die jeweiligen Webseiten der Hersteller. Sie finden diese Nummer in den Fahrzeugpapieren und mehrfach am Fahrzeug selbst.

Welche Baujahre sind vom Dieselskandal betroffen

Betroffene Diesel Fahrzeuge von Volkswagen (VW)

Beim Hersteller Volkswagen sind hauptsächlich Fahrzeugmodelle betroffen, die zwischen 2005-2015 hergestellt wurden. Ihr Diesel ist betroffen Jetzt Klageweg prüfen. Oder anrufen.

Wie teuer war der Dieselskandal für VW : Das kostete VW insgesamt mehr als 750 Millionen Euro.

2. Wer hat Anspruch auf die VW-Entschädigung laut Tabelle

Marke Modelle
VW Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6
Audi A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT u. a.
Porsche Cayenne, Macan, Panamera


Wieviel Schadensersatz müssen die Hersteller im Dieselskandal zahlen

Kaufpreis 15 % Schadensersatz laut BGH
35.000 € 5.250 €
40.000 € 6.000 €
45.000 € 6.750 €
50.000 € 7.500 €

Wann ist der Dieselskandal verjährt

Bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis von seinem Schadensersatzanspruch erlangt hat oder hätte erlangen müssen.