Antwort Wann muss ich TSE Kasse haben? Weitere Antworten – Wann ist TSE Pflicht

Wann muss ich TSE Kasse haben?
Die Verordnung zum neuen Kassengesetz gilt nun seit dem 31.03.2021 in allen neuen oder nachrüstbaren Kassensystemen. Das bedeutet, dass deine TSE Kasse laut KassenSichV seit April 2021 aktiviert sein muss. Ab 2023 ist eine solche Vorrichtung dann für alle Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtend.Betroffen sind laut dem Anbieter von Kassensystemen orderbird vor allem Kosmetiker, Friseure, Cafés, andere Handwerker, Kioske, Foodtrucks, Pubs oder Bars. "Eine fehlende TSE im Kassensystem kann bei einer unangekündigten Kassen-Nachschau ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.Jede Einzelhändlerin und jeder Einzelhändler sollte mit den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vertraut sein und diese sicher anwenden können.

Ist jetzt noch eine offene Ladenkasse erlaubt : Jeder darf eine offene Ladenkasse führen, da sie grundsätzlich in Deutschland erlaubt ist. Welche Art von Kasse Sie führen möchten, können Sie frei entscheiden.

Wann brauche ich keine TSE

Seit dem 01.01.2023 dürfen elektronische Kassen nicht mehr ohne TSE verwendet werden. Damit endet nach der Fristverlängerung für alle Kassensysteme nun auch die Übergangsregelung für jene Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten.

Welche Kassen brauchen TSE : Seit Januar 2023 müssen alle elektronischen Kassen mit einer TSE ausgestattet sein. Diese zeichnet die in der Kasse eingegebenen Transaktionen auf, sodass diese nicht im Nachhinein verändert oder gelöscht werden können.

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten. Ausnahmen sind für bestimmte Unternehmensarten und Umsätze möglich.

Eine Belegausgabepflicht besteht jedoch nicht. Der detaillierte Kassenbericht entfällt, wenn das Unternehmen als Kleingewerbetreibender oder Einzelhandelskaufmann unterhalb der Bilanzierungsgrenze liegt. Auch die Härtefälle aufgrund der Pandemie sind von der TSE- und Belegausgabepflicht ausgenommen.

Wer muss eine TSE haben

Seit Ende März 2021 besteht in Deutschland grundsätzlich die Pflicht, dass jeder, der mit einer Kasse arbeitet, auch eine TSE haben muss. Die TSE versichert, dass die Daten vor Manipulation geschützt und für das Finanzamt auswertbar sind.Der Gesamtumsatz im Jahr 2017 beträgt 12.000 Euro (Registrierkassenpflicht besteht auch im Jahr 2017). Es ist jedoch absehbar, dass auch im Jahr 2018 die Grenze von 15.000 Euro nicht überschritten wird, daher besteht bereits ab 1. Jänner 2018 keine Registrierkassenpflicht mehr.Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für gewisse Unternehmerarten und Umsätze möglich: Umsätze im Freien („Kalte-Händeregelung“) bis zu € 30.000,- im Jahr. Bestimmte Automaten wie etwa Tischfußball-, Musik- oder Dartautomaten.

Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht gibt es nur für die „Kalte-Händeregelung“, bestimmte Automaten, Feuerwehrfeste, Hütten, Buschenschanken und Vereinskantinen.

Wer ist von TSE befreit : Eine Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ist Pflicht. Sie soll Kassenmanipulationen verhindern. Verwendet jedoch in Deutschland ein Kleinunternehmer, ein Friseur, eine Kfz-Werkstatt oder jemand in Einzelhandel oder Gastronomie eine offene Ladenkasse, greift keine Registrierkassenpflicht.