Antwort Wann kann ich als Schwerbehinderter abschlagsfrei in Rente gehen? Weitere Antworten – Kann ich mit 50% Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen

Wann kann ich als Schwerbehinderter abschlagsfrei in Rente gehen?
Wer 1956 geboren ist und eine Schwerbehinderung von mindestens GdB 50 hat und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann mit Erreichen des 60. Lebensjahres und 10 Kalendermonaten vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei erreicht er die Rente mit der Vollendung des 63.Schwerbehinderte Menschen, die vor dem 01. Januar 1952 geboren sind, können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren abschlagsfrei oder mit 60 Jahren mit Abschlägen (maximal 10,8 %) in Anspruch nehmen.Als versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird gefordert, dass eine Wartezeit von 35 Jahren bzw. 420 Monaten erfüllt wird. Auf diese Wartezeit werden sämtliche rentenrechtliche Zeiten angerechnet.

Was ändert sich 2024 bei der Rente für schwerbehinderte : Versicherte, die in der Zeit vom 02.04.1962 bis 01.05.1962 geboren sind, können am 01.01.2024 erstmals die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Der Abschlag beträgt beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn 10,8%.

Kann man mit 50% Schwerbehinderung früher in Rente gehen ohne Abzüge

Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Ohne Abzüge können Schwerbehinderte zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen.

Kann ich mit 61 in Rente gehen bei 50% Schwerbehinderung : Mit Schwerbehinderung schon mit 61 in Rente gehen

Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich.

Der GdB von 50 gibt keinen gesonderten rentenrechtlichen Zuschlag. Der Nachteilsausgleich besteht ausschließlich darin, dass Menschen mit einem GdB von 50 früher „als normal“ in Rente gehen können. Auch mit einem höherer GdB als 50 ändert sich nichts am Renteneintritt oder der Höhe der jeweiligen Rente.

Die Rente wird unabhängig vom Grad der Behinderung oder einer Schwerbehinderung berechnet. Es gibt keinen Nachteilsausgleich in Form einer höheren Rente, lediglich das Renteneintrittsalter wird für Schwerbehinderte um zwei Jahre heruntergesetzt.

Kann man mit 50% Schwerbeschädigung eher in Rente gehen

Der GdB von 50 gibt keinen gesonderten rentenrechtlichen Zuschlag. Der Nachteilsausgleich besteht ausschließlich darin, dass Menschen mit einem GdB von 50 früher „als normal“ in Rente gehen können. Auch mit einem höherer GdB als 50 ändert sich nichts am Renteneintritt oder der Höhe der jeweiligen Rente.