Antwort Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle erforderlich? Weitere Antworten – Wann braucht man einen SiGeKo auf der Baustelle

Wann ist ein SiGeKo auf der Baustelle erforderlich?
Ab einer bestimmten Baustellengröße, oder wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind, ist die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo) Pflicht.Sollte vorsetzlich kein SiGeKo eingesetzt worden sein, ist dieses eine Straftat (wenn dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet worden ist), die gemäß § 26 Arbeitsschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.Nach § 15 Abs. 4 GefStoffV ist ein Koordinator zu bestellen, wenn bei Tätigkeiten von Beschäftigten eines Arbeitgebers eine erhöhte Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber durch Gefahrstoffe besteht.

Wann Sicherheitskoordinator : Ab wann ist ein SiGeKo erforderlich Der Sicherheitskoordinator muss immer dann bestellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Das schreibt § 3 BaustellV vor.

Wer muss den SiGeKo beauftragen

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Wie weit sind Sie als Bauherrin der Verantwortung für ihre Baustelle : Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Ihn trifft zunächst die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf sein Bauvorhaben, da er Veranlasser der Baumaßnahme ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat, die damit einhergehen (vgl.

Definition Baustellendokumentation

  • Bautagebücher & Bautagesberichte.
  • Besprechungs-/Begehungs- und Abnahmeprotokolle.
  • projektbezogenen Schriftverkehr.
  • Verträge (z.B. Subunternehmervertrag)
  • Dokumente von Behörden.
  • Skizzen, Bildmaterial.
  • Zeitpläne & To-do-Listen.
  • Mängel und Verzögerungen.


Sie als Bauherrin/Bauherr sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle verantwortlich.

Wer ist für den SiGeKo verantwortlich

Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden. Die Unternehmer bleiben verantwortlich für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten und haben die Hinweise des SiGeKo sowie den SiGe-Plan zu berücksichtigen.Eine Vergütung der SiGeKo-Tätigkeit in Höhe von 0,4% der Nettobausumme liegt im Rahmen des Üblichen.Antwort: Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse).

Sie als Bauherrin/Bauherr sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Lassen Sie sich dabei unterstützen! Sie haben die Möglichkeit, Ihre in der Baustellenverordnung genannten Aufgaben und Pflichten auf einen dann verantwortlichen Dritten zu übertragen.

Wie muss eine Baustelle gesichert werden : Die Baustellensicherung erfolgt durch das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrschranken, Leit- baken, Leitkegeln bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer, gelben Warnleuchten (rote Warnleuchten nur bei Vollsperrung) und durch Lichtsignalanlagen.

Wie muss eine Baustelle abgesichert werden : Mögliche Maßnahmen sind alle Arten von: Absperrungen, Abdeckungen, Bauzäunen, Absperrgittern oder eine Beschilderung. Zu der Sicherung der äußeren Baustelle gehört auch die Regelung des Straßenverkehrs durch Schilder (mit typischen Verkehrszeichen), Ampeln, bis hin zu Warnhinweise und Barken.

Wie weit sind Sie als Bauherr in der Verantwortung für ihre Baustelle

Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Ihn trifft zunächst die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf sein Bauvorhaben, da er Veranlasser der Baumaßnahme ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat, die damit einhergehen (vgl.

Je anspruchsvoller die Planung, Koordination und Überwachung, desto häufiger sollte ein SiGeKo auf der Baustelle erscheinen, z.B. einmal wöchentlich.Sicherheit auf der Baustelle mit PSA

So zählen auffällige Warnkleidung, Wetterschutzkleidung, Chemikalienschutzkleidung, Maschinenschutzanzüge, Flammenschutzanzüge oder auch Schweißerschutzanzüge zu den üblichen Schutzausrüstungen. Auch auf der Baustelle ist das Tragen von passender Schutzkleidung unbedingt notwendig.

Wer haftet bei fehlender Absturzsicherung : Absturz betrifft alle am Bau Beteiligten: Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte, Bauherrinnen und Bauherren sowie Planerinnen und Planer. Deshalb tragen alle Verantwortung für dieses Thema.