Antwort Wann ist ein Name geschützt? Weitere Antworten – Wie finde ich heraus ob Name geschützt ist

Wann ist ein Name geschützt?
Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.Als „geschäftliche Bezeichnung“ (§ 5 Markengesetz) schutzfähig sind:

  • Name: Namen von Einzelpersonen und juristischen Personen (Gesellschaften, Vereine).
  • Firma: Die sog.
  • Fantasiebezeichnungen z.B. Nike, Nivea) und Abkürzungen (z.B. BMW)
  • Domain: Auch eine Internet-Domain kann als geschäftliche Bezeichnung geschützt sein.

Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.

Kann man sich einen Namen schützen lassen : Ja, ein Firmenname lässt sich schützen. Dies erfolgt durch die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dabei wird geprüft, ob der Name bereits von einer anderen Firma genutzt wird oder ob er zu allgemein ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Marke eingetragen und somit geschützt werden.

Wie viel kostet es einen Namen zu schützen

– Kosten einer deutschen Markenanmeldung (DPMA)

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.

Wie lange sind Namen geschützt : Gültigkeitsdauer: Der Markenschutz ist zehn Jahre lang gültig. Läuft er aus, kannst du ihn verlängern – dafür musst du eine Verlängerungsgebühr zahlen.

Welchen Namen kann man nicht schützen lassen

  • Fehlende Unterscheidungskraft des Namens.
  • Verwendung von beschreibenden Angaben:
  • Irreführungsgefahr:
  • Verwendung von Hoheitszeichen:
  • Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung.


Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Was kostet ein namensschutz

der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, der Auswahl der richtigen Nizza-Klassen, der anwaltlichen Prüfung ob die Marke "eintragungsfähig" und schutzfähig ist, sowie der Beratung zur passenden Markenstrategie, fallen in der Regel zwischen 150 bis 250 Euro an.Verschickst du den Antrag per Post, zahlst du 300 EUR. Jede weitere Klasse kostet dich 100 EUR. Die Verlängerungsgebühr beträgt 750 EUR für drei sowie 260 EUR für jede weitere Klasse.Das Eintragungsverfahren eines Zeichens als Marke dauert – von der Einreichung des Antrags beim Markenamt bis zur schlussendlichen Eintragung der Marke ins Register – im Regelfall circa 7 bis 8 Monate, kann jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr beschleunigt werden.

Merke: Seinen Vornamen, Nachnamen oder Geburtsnamen kann man nicht patentieren und schützen. Ein probates Schutzrecht für Ihren Firmen-Namen bietet aber eine Markenanmeldung.

Wann endet Markenschutz : Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Was passiert wenn ich einen geschützten Namen verwende : Den § 143 MarkenG stellt die Markenrechtsverletzung unter Strafe. Demnach müssen Dritte, die Logos oder Markennamen im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich verwenden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Wann darf ich ein fremdes Logo verwenden

Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.

Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen:

  • Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben,
  • Flaggen und Wappen,
  • Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.

Die schlechte Nachricht ist: Namen kann man gar nicht patentieren. Aber warum ist das so, wenn der offizielle Schutz für Namen doch so wichtig ist Wir können Sie beruhigen: Das Problem ist kein grundsätzliches, sondern nur begrifflicher Natur.

Was kostet ein Namenspatent : Als Anhaltspunkt: Bei einem Patent belaufen sich die Gebühren bis zur Erteilung momentan im Schnitt auf 6 800 EUR (oder 6 950 EUR, wenn die europäische Anmeldung auf Papier eingereicht wird). Nach der Erteilung geht das europäische Patent in die Zuständigkeit der benannten Vertragsstaaten über.