Antwort Sind Architektenkosten Herstellungskosten? Weitere Antworten – Sind Planungskosten Herstellungskosten

Sind Architektenkosten Herstellungskosten?
Bauplanänderungskosten / 3 Planungskosten für ein geplantes Bauvorhaben zählen grundsätzlich zu den Herstellungskosten.Generell gilt: Alle Aufwendungen, die bei der Herstellung eines bestimmten Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsgutes entstehen, gelten als Herstellungskosten. Insbesondere sind dies die verbrauchten Güter und die in Anspruch genommenen Dienste.Nicht zu den Anschaffungskosten zählen die Finanzierungskosten, die Notargebühren für die Grundschuldbestellung sowie die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch.

Kann man Planungskosten steuerlich absetzen : Steuerlich absetzen kann man nur Handwerkerarbeiten an einer bereits bestehenden Immobilie. Planungskosten für den Hausbau sind nicht steuerlich absetzbar. Oder anders ausgedrückt: Arbeiten von Handwerkern an einem Neubau werden steuerlich nicht gefördert.

Welche Kosten dürfen nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden

Nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB dürfen Vertriebskosten keinesfalls in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Dazu zählen alle Aufwendungen, die für den Verkauf des Produkts entstehen.

Sind Planungskosten Anschaffungskosten : Architekten- und Planungskosten: Die Kosten für die Planung und Ausführung des Bauprojekts, einschließlich der Kosten für Architekten, Ingenieure und sonstige Planungsleistungen, gehören zu den Anschaffungskosten.

Das Honorar für die Architektenleistungen zählt zu Herstellungskosten eines Gebäudes und ist deshalb abzugsfähig.

Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören beispielsweise Versicherungen, Verpackung, Fracht, Zölle etc. Betriebskosten oder die Umsatzsteuer werden bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt.

Auf welches Konto buche ich Architektenkosten

Die Buchung erfolgt auf das jeweilige Gebäudekonto, beispielsweise auf das Konto "Geschäftsbauten" 0090/0240 (SKR 03/04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).Zu den Herstellungskosten zählen z.B. Materialkosten, Fertigungskosten, Einkauf und Wareneingang, Kosten für Dienstleistungen (z.B. Handwerker, Architekten etc.), Kosten für Baugenehmigungen von Gebäuden, etc. Sie können Herstellungskosten steuerlich abschreiben.Für die Kosten der erstmaligen Anschlüsse im Rahmen einer Neubaumaßnahme wird die Steuervergünstigung nicht gewährt. Nebenleistungen zur Vorbereitung und Überwachung von Renovierungsmaßnahmen, wie z. B. für Architekten, Statiker, sollen nicht begünstigt sein, da es sich hier um keine Handwerkerleistungen handelt.

Architekten- und Ingenieurleistungen.

Die Vergaberechtsreform 2016 hat freiberufliche Leistungen als eigene Kategorie oberhalb des Schwellenwerts abgeschafft. Alle Leistungen nach der VgV sind nunmehr Liefer- und Dienstleistungen.

Was kommt nicht in die Anschaffungskosten : Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören beispielsweise Versicherungen, Verpackung, Fracht, Zölle etc. Betriebskosten oder die Umsatzsteuer werden bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt.

Sind Planungskosten Aktivierungspflichtig : Nach der Rsp des VwGH sind Planungskosten als Teil der Herstellungskosten des fertiggestellten Wirtschaftsguts zu aktivieren (VwGH 19.04.2007, 2005/15/0071; 25.02.2003, 99/14/0316).

Sind Architektenkosten zu aktivieren

Die Kosten des Architekten gehören zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, wenn sie sich auf ein Bauprojekt beziehen (§255 Abs. 1 HGB und parallel im Steuerrecht).

Kosten für die Erteilung der Baugenehmigung zählen als Anschaffungsnebenkosten zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Die Buchung erfolgt auf das jeweilige Gebäudekonto, beispielsweise auf das Konto "Geschäftsbauten" 0090 (SKR 03) bzw. 0240 (SKR 04).Nebenleistungen zur Vorbereitung und Überwachung von Renovierungsmaßnahmen, wie z. B. für Architekten, Statiker, sollen nicht begünstigt sein, da es sich hier um keine Handwerkerleistungen handelt.

Sind Planungsleistungen handwerkerleistungen : Darum geht es: Handwerkerleistung nach § 35a EStG

Die Finanzverwaltung schreibt explizit, dass Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren als gutachterliche Leistungen nicht begünstigt sind (BMF, Schreiben vom 09.11.2016, Az.