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Kann man bei einem Streik zu Hause bleiben?
Denn laut Arbeitsrecht dürfen Berufstätige aufgrund des Streiks nicht zu spät kommen. Sie tragen das „Wegerisiko“ und sind deshalb selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Andernfalls könnte dein Gehalt gekürzt werden oder sonstige Strafen drohen.Wenn Sie wegen eines Streiks nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen, können Sie dadurch nicht einfach Überstunden abfeiern. Wenn Sie Überstunden angehäuft haben und durch den Streik weniger gearbeitet haben, ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen auf Nachfrage Überstunden erlässt.Wer sich am Streik beteiligt, hat auch im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung. Es besteht aber Anspruch auf Krankengeld.

Was dürfen Streikende nicht : Erschweren und in Diskussionen verwickeln und mit Argumenten versuchen, Nicht-Streikende zur Streikteilnahme zu bewegen, ist zulässig. Es ist jedoch unzulässig, mit Gewalt oder Zugangssperren Nicht-Streikende am Zugang zum Betrieb zu hindern.

Wie verhalte ich mich bei einem Streik

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:

  • Ohne eine Gewerkschaft geht nichts.
  • Ziel des Streiks muss die Möglichkeit einer tariflichen Realisierung sein.
  • Die Forderungen im Zuge des Streiks müssen rechtlich umsetzbar sein.
  • Bevor gestreikt werden kann, gilt die Friedenspflicht.

Wer zahlt den Lohn bei Streik : Wenn du streikst, dann zahlt dein Sender dir für die Dauer des Streiks wahrscheinlich kein Gehalt oder Honorar. Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen eine finanzielle Unterstützung.

Das Streikgeld beträgt für eine Streikwoche:

Beispiel: Wer bei mehr als fünfjähriger Mitgliedschaft in den letzten drei Monaten einen durchschnittlichen Beitrag von 25 Euro im Monat gezahlt hat, erhält 350 Euro Streikunterstützung pro Woche (70 Euro pro Streiktag bei einer 5-Arbeitstagewoche).

Streikende die während des Streikes erkranken, müssen sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden (wie sonst auch). Der Arbeitgeber muss im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen den Lohn weiterzahlen (wie sonst auch).

Werden bei Streik Stunden abgezogen

Für die Verspätung wegen Streiks oder gar Nichterreichbarkeit des Arbeitsplatzes ausfallende Arbeitszeit gilt der allgemeine Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, die ausfallende Arbeitszeit zu bezahlen. Die Ausfallzeiten dürfen also von der Vergütung abgezogen werden.Das Streikgeld beträgt für eine Streikwoche:

Beispiel: Wer bei mehr als fünfjähriger Mitgliedschaft in den letzten drei Monaten einen durchschnittlichen Beitrag von 25 Euro im Monat gezahlt hat, erhält 350 Euro Streikunterstützung pro Woche (70 Euro pro Streiktag bei einer 5-Arbeitstagewoche).Nein. Der Arbeitgeber kann (muss nicht) für Streikzeiten das Gehalt kürzen. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer/-innen Arbeitszeit vom Arbeitszeitkonto für die Teilnahme am Streik verrechnen.

Antwort: Wenn noch gestreikt wird und die Kollegin sich am Streik beteiligt, erhält sie auch Streikgeld. Sollte die Kollegin arbeiten wollen, erhält sie kein Streikgeld, sondern unterfällt der Entgeltzahlung des Arbeitgebers.

Sind streiktage Urlaubstage : Kann ich für einen Streik Urlaub nehmen Der Urlaub muss beantragt und genehmigt werden. Wenn der Arbeitgeber weiß, dass ein Streik ansteht, wird er den verbleibenden Mitarbeitern keinen Urlaub mehr gewähren. Bereits genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht zurücknehmen.

Sind streiktage minusstunden : Bei einem Streik darf der Arbeitgeber keine Minusstunden androhen. Bei einem Streik dürfen alle Arbeitnehmenden eines Unternehmens beteiligt sein, die spezielle Forderungen geltend machen möchten. Das ist auch im Art. 9 Absatz III des Grundgesetzes verankert.

Ist Streik bezahlte Arbeitszeit

Während des Arbeitskampfes erhalten die streikenden Arbeitnehmer keinen Lohn, da das Arbeitsverhältnis suspendiert ist. Wenn der Arbeitnehmer drei Wochen eines Monats gestreikt hat, erhält er nur für die Woche, in der er eine Arbeitsleistung erbracht hat, den Lohn.

Auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat ein Streik in der Regel keine Auswirkungen.Für die Verspätung wegen Streiks oder gar Nichterreichbarkeit des Arbeitsplatzes ausfallende Arbeitszeit gilt der allgemeine Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, die ausfallende Arbeitszeit zu bezahlen. Die Ausfallzeiten dürfen also von der Vergütung abgezogen werden.

Werden beim Streik die Stunden abgezogen : Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet, die ausfallende Arbeitszeit zu bezahlen. Die Ausfallzeiten dürfen also von der Vergütung abgezogen werden. Der Arbeitnehmer ist allerdings im Regelfall auch nicht verpflichtet, die ausfallende Arbeitszeit zu einem anderen Zeitpunkt nachzuarbeiten.