Antwort Ist ein Flur eine Nutzfläche? Weitere Antworten – Ist der Flur eine Wohnfläche

Ist ein Flur eine Nutzfläche?
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören die Grundflächen der Räume, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind, während bei der Nutzfläche auch außerhalb der Wohnung gelegene Räume wie Keller, Dachboden oder Heizungsräume mitzählen.

Ist die Diele eine Nutzfläche : Wohnflächenberechnung: Was zählt zur Wohnfläche Zur Wohnfläche in einem Haus oder in einer Wohnung gehören vor allem die Flächen von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer. Die Küche, das Esszimmer, Fluren und Diele, Badezimmer und WCs sowie Abstell- und Nebenräume sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.

Wann zählt ein Flur nicht zur Wohnfläche

Ein Keller mit Vorratsraum, Öllagerraum, einem Flur und einem Treppenraum folgendermaßen zu bewerten: Laut Wohnflächenverordnung ist keine der Grundflächen dieser Räume als Wohnfläche einzustufen.

Wie wird der Flur berechnet : Die Fläche des Flures ist zur Hälfte der Wohnfläche der Wohnung zuzurechnen, sodass sich insgesamt eine Wohnfläche von 40,6 Quadratmetern ergibt. Die Abweichung beträgt somit weniger als 10 Prozent von der vereinbarten Wohnfläche, sodass der Mieter keine Miete zurückfordern kann.

Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören. Bei einem Flur ist jedoch ein wichtiger Unterschied zu beachten. Nur wenn der Flur sich innerhalb des Wohnbereiches befindet, zählt er als Wohnfläche. Befindet er sich außerhalb des Wohnbereiches gehört er zur Verkehrsfläche.

Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.

Welche Räume gehören zur Nutzfläche Grundsteuer

Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Mit Nutzfläche ist all die gewerblich nutzbare Fläche gemeint, die nicht unter Wohnfläche oder Zubehörfläche fällt, also beispielsweise Verkaufsräume, Büros, Werkhallen, Ausstellungsräume usw.Der Flur kann ein Teil der Wohnfläche sein und somit zur Nutzfläche gehören. Bei einem Flur ist jedoch ein wichtiger Unterschied zu beachten. Nur wenn der Flur sich innerhalb des Wohnbereiches befindet, zählt er als Wohnfläche. Befindet er sich außerhalb des Wohnbereiches gehört er zur Verkehrsfläche.

Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.

Ist Flur mit Treppe Wohnfläche : Flure und Treppenhäuser zählen als Verkehrsfläche und somit nicht zur anrechenbaren Nutz- beziehungsweise Wohnfläche. Normale Treppen innerhalb der Wohnung gelten als Wohnfläche, unabhängig ihrer Länge. Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen zu 100% als Wohnfläche.

Ist Flur und Treppenhaus Wohnfläche : Diese Verordnung legt fest, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden dürfen und welche nicht. Generell gilt, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Flure in Mehrfamilienhäusern nicht zur Wohnfläche einer einzelnen Wohnung gehören.

Welche Räume Zahlen nicht zur Wohnfläche Flur

Übersicht: Welcher Raum zählt wozu

Welcher Raum Art der Fläche nach DIN 277 Art der Fläche nach Wohnflächenverordnung
Flur Verkehrsfläche Wohnfläche
Dachboden Nutzfläche keine Wohnfläche
Treppenräume Verkehrsfläche Wohnfläche
Hauswirtschaftsraum Nutzfläche (ggf. Funktionsfläche) keine Wohnfläche


Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein

Welche Räume muss man bei der Grundsteuererklärung nicht angeben : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.