Antwort Ist das Jubiläumszuwendung steuerfrei? Weitere Antworten – Ist eine Jubiläumszuwendung steuerfrei

Ist das Jubiläumszuwendung steuerfrei?
Jubiläumszuwendungen als Gratifikation gehören regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und damit auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, ebenso Sachzuwendungen aufgrund eines Jubiläums.Die Jubiläumszuwendung als Geldzuwendung an Ihre Arbeitnehmer ist damit steuerpflichtig. Allerdings kann eine Vergütung einer mehrjährigen Tätigkeit (§ 34 Abs . 2 Nr. 4 EStG) ermäßigt besteuert werden (Fünftelregelung).Geldzuwendungen. Geldzuwendungen, die aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums gewährt werden (Jubiläumsgelder), sind hingegen steuer- und beitragspflichtig. Sie sind, da sie in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen und (aus Sicht der Dienstgeberin bzw.

Wie ist jubiläumsgeld zu versteuern : Jubiläumsgelder sind DB-, DZ- und kommunalsteuerpflichtig. Von diesen Abgaben befreit sind wiederum nur die Sachzuwendungen anlässlich eines Jubiläums, jedoch nur bis maximal €186,00 pro Dienstnehmer je Kalenderjahr und auch nur, wenn für diese die Bedingungen für die Beitragsfreiheit vorliegen.

Wie hoch darf eine Jubiläumszuwendung sein

Müssen Jubiläumszuwendungen versteuert werden Jubiläumszuwendungen gelten als Einkommen und müssen grundsätzlich versteuert werden – allerdings gilt eine steuerliche Freigrenze von 60 Euro für Sachgeschenke wie Blumen. Alles darüber hinaus unterliegt der Lohnsteuer.

Ist jubiläumsgeld eine Sonderzahlung : Jubiläumsgelder sind, da sie in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen und aus Sicht der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers auch wiederkehrend gewährt werden, als Sonderzahlungen zu behandeln. Dies gilt zum Beispiel auch für beitragspflichtige Sachzuwendungen aus Anlass eines erst fünfjährigen Jubiläums.

Die Jubiläumsprämie beträgt:

  • Nach 25 Dienstjahren 350 Euro.
  • Nach 40 Dienstjahren 500 Euro.
  • Nach 50 Dienstjahren 600 Euro.


Jubiläumszulage/Jubiläumsgeld

Gängig, aber längst nicht mehr die Regel, sind zurzeit folgende Zulagen: 25-jährige Diensttätigkeit: 350,00 € brutto. 40-jährige Diensttätigkeit: 500,00 € brutto. 50-jährige Diensttätigkeit: 600,00 € brutto.

Ist das jubiläumsgeld gesetzlich

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Jubiläumsgeld sind üblicherweise die Kollektivverträge. Allerdings können auch Betriebsvereinbarungen oder Einzeldienstverträge entsprechende Regelungen treffen.