Antwort Ist Akquise an der Haustür erlaubt? Weitere Antworten – Ist Kaltakquise an Haustür erlaubt

Ist Akquise an der Haustür erlaubt?
Ist Kaltakquise verboten Eine kalte Kundenakquise zur Kundengewinnung ist grundsätzlich verboten, wenn Sie Privatpersonen anrufen. Gegenüber Unternehmern gilt das abgesehen von einigen Ausnahmen ebenfalls. Sie brauchen nach der DSGVO und dem UWG eine ausdrückliche Einwilligung der angerufenen Personen.In § 7 „Unzumutbare Belästigungen“ wird geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine telefonische Kaltakquise erlaubt bzw. verboten ist: „Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig.Laut § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das bedeutet, dass bei Haustürgeschäften ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen möglich ist – ohne Angabe von Gründen.

Was tun gegen Haustürgeschäfte : Für Haustürgeschäfte existiert ein besonderes Widerrufsrecht, auf Grundlage dessen Privatpersonen ihren Rücktritt vom Haustürgeschäft erklären können. Dieses Recht ist in § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB verankert. Demnach steht Endverbrauchern bei Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Welche Akquise ist erlaubt

Im B2C-Bereich ist die telefonische Kaltakquise nur erlaubt, wenn der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat, telefonisch kontaktiert zu werden. Die Einwilligung muss aktiv erfolgen und nachweisbar sein, beispielsweise durch ein ausgefülltes Formular oder durch die Zustimmung über ein Online-Formular.

Wo ist Kaltakquise erlaubt : Grundsätzlich ist Kaltakquise über Anrufe, E-Mails und Faxe zwar auch im B2B-Bereich nicht erlaubt. Allerdings formuliert das Gesetz eine große Ausnahme: Könnten Geschäftskunden „mutmaßlich“ an Ihrem Angebot interessiert sein, dürfen Sie sie ohne vorherige Einwilligung kontaktieren – telefonisch.

Glücklicherweise sind Verbraucher bei Haustürgeschäften gut geschützt und können von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Kaufen Sie Ware im Wert von unter 40 Euro, und erhalten im Anschluss direkt, was Ihnen vertraglich zusteht, besteht kein Widerrufsrecht.

Laut § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast du bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das bedeutet, dass bei Haustürgeschäften ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen möglich ist – ohne Angabe von Gründen.

Wann liegt kein Haustürgeschäft vor

Haben Sie sich aufgrund einer Telefonwerbung zu einem Vertrag entschlossen, liegt kein Haustür- geschäft vor. Allerdings kann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Den Widerruf müssen Sie in Textform innerhalb von zwei Wochen erklären.Unter Kaltakquise versteht man die allererste Ansprache potentieller Kunden. Das bedeutet, es gab bis zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme keine Geschäftsbeziehungen und man kennt sich auch nicht persönlich, etwa von einer Veranstaltung, einer Messe oder aus dem Privatleben.E-Mails sind in der Kaltakquise – zumindest in Europa – häufig ein Ausnahmefall. Für E-Mails mit werblichem Charakter brauchst Du nämlich eine ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers und einen Double-Opt-In – und das hast Du in der Regel nicht, wenn Du jemanden zum ersten Mal kontaktierst.

Die rechtliche Grundlage für die Telefonakquise ist §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diese Vorschrift regelt, dass geschäftliche Handlungen verboten sind, wenn sie Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigen. Unter diese Vorschrift fällt auch die Kaltakquise.

Ist Kaltakquise B2B per Mail erlaubt : Im Business-to-Business-Bereich (B2B) sind die Bestimmungen für die Neukundenakquise etwas großzügiger. Hier ist die Kaltakquise über Telefon, Fax, E-Mail und sonstige Vertriebskanäle erlaubt, wenn der Werbende mutmaßlich davon ausgehen kann, dass das kontaktierte Unternehmen einverstanden ist.

Sind B2B Werbemails erlaubt : § 7 UWG stellt in Abs. 2 Nr. 3 ja bekanntermaßen recht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Versendung von Werbe-E-Mails. Grundsätzlich ist eine solche ja erlaubt – sowohl im B2C- als auch B2B-Bereich –, sofern eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Wann ist Kaltakquise per Mail erlaubt

Kaltakquise per E-Mail ist sowohl B2B als auch B2C verboten, wenn keine vorherige Einwilligung vorliegt. Die Werbung per Post ist immer zulässig, solange dieser nicht aktiv widersprochen wird oder die Aufmachung der Werbung verschleiert, dass es sich hier um werbliche Zwecke handelt.