Antwort Für was darf eine Garage genutzt werden? Weitere Antworten – Wie darf eine Garage genutzt werden

Für was darf eine Garage genutzt werden?
Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt.Werkstatt, Lager, Partyraum – der Fantasie einer (Um-)Nutzung von Garagen sind keine Grenzen gesetzt. Unproblematisch ist es, wenn typische Kfz-Zubehör gelagert werden, vom Reifen bis zum Dachgepäckträger. Auch Vorräte an Diesel oder Benzin sind in Maßen erlaubt, soweit der Brandschutz nicht dagegen spricht.Laut Garagenverordnung ist es verboten, Garagen als Lager- oder Abstellräume zu nutzen. Das wäre Zweckentfremdung. Alle Dinge, die nichts mit dem KfZ zu tun haben (s. oben), dürfen also nicht dauerhaft in der Auto-Garage abgestellt werden.

Wer kontrolliert die Nutzung von Garagen : Nutzung der Garage: Zweckentfremdung kann zu Bußgeld führen

Bei einer Zweckentfremdung, wenn Sie die Garage also zum Beispiel als Hobbyraum nutzen, können schon einmal 500 Euro fällig werden. Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.

Ist eine Garage zweckgebunden

Nutzungshinweise für die Garage

Allein schon aus Brandschutzgründen ist die Nutzung einer Garage zweckgebunden. Konkret heißt das: Die Garage darf zum Abstellen von Fahrzeugen sowie zur Lagerung von zugehörigen Gegenständen wie Reifen, Kindersitzen, Ersatzteilen etc. genutzt werden.

Sind Fahrräder in der Garage erlaubt : Fahrrädern werden meist von den Behörden in der Garage toleriert, sofern sie das Einparken nicht erschweren. Deshalb rät der ADAC, die Räder aufzuhängen. Ist die Garage Teil einer angemieteten Wohnung, wird beides rechtlich als Einheit angesehen.

Wer Möbel in einer Garage lagert, riskiert empfindliche Strafen – denn es ist Verboten.

Eine Garage gilt rechtlich als Nutzfläche, jedoch NICHT als Lagerfläche. Die Nutzung einer Garage ist in den meisten Bundesländern gesetzlich in der sogenannten Garagenverordnung geregelt. Diese variiert je nach Bundesland und besagt im Grundtenor, dass in einer Garage lediglich Kraftfahrzeuge verwahrt werden dürfen.

Ist eine Werkstatt in der Garage erlaubt

Sind Sie selbst der Besitzer Ihrer Garage, so können Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, um Ihre Garage als Werkstatt zu verwenden. Bauliche Änderungen dürfen allerdings nur im Rahmen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes vorgenommen werden.Im Rahmen der offiziellen Garagennutzung ist die Garage nicht als Lagerraum zugelassen. Sie dient ausschließlich dem Abstellen ihres fahrbereiten Fahrzeugs und der Aufbewahrung von Zubehör wie beispielsweise Wagenheber oder Reifen.