Antwort Bin ich CSRD pflichtig? Weitere Antworten – Wer ist zu CSRD verpflichtet

Bin ich CSRD pflichtig?
im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.So gilt die Berichtspflicht nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: 1) Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, 2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro, 3) mindestens 250 Beschäftigte.Mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden immer mehr Unternehmen verpflichtet, ihre Aktivitäten in Sachen Nachhaltigkeit offenzulegen.

Welche Unternehmen von CSRD betroffen : Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betrifft, Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die kapitalmarktorientiert sind. Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind.

Bis wann muss CSRD umgesetzt werden

Die neugefasste Richtlinie (EU) 2022/2464 ist seit Anfang 2023 in Kraft und muss bis Mitte 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten.

Wer prüft CSRD Bericht : Wie ist die Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung geregelt Die CSRD sieht eine Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen durch den Abschlussprüfer vor. Die Mitgliedstaaten haben ein Wahlrecht, zudem als Prüfer zuzulassen: einen anderen Wirtschaftsprüfer.

Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. € Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € .

Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. € Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als 25 Mio.

Welche Unternehmen müssen CSRD berichten

Für wen gilt die CSRD Die Berichtspflicht gilt für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) sowie für große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen jeder Rechtsform. Dabei kommt die CSRD gestaffelt zur Anwendung.Es werden weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. So gilt die Berichtspflicht nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro.Euro oder Umsatzerlöse größer 40 Mio. Euro im Jahr und zugleich mehr als 500 Mitarbeitern eine Berichtspflicht zu CSR / Nachhaltigkeit zusätzlich zu ihren Finanzberichten. Auf freiwilliger Basis kann jedes Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Die Europäische Kommission hat die finanziellen Schwellenwerte kürzlich inflationsbedingt angehoben. Als groß gelten demnach Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten: Bilanzsumme: 25.000.000 € Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 €

Werden Nachhaltigkeitsberichte geprüft : Mit der neuen EU-Richtlinie für Corporate Sustainability Reporting (CSRD) wird eine externe Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen erstmalig verpflichtend, eine Ausweitung von Prüfungsumfang und -tiefe hin zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) ist mittelfristig vorgesehen.

Wer unterliegt der Non Financial Reporting Directive : Die NFRD soll Investor:innen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbraucher:innen, Gesetzgeber:innen und anderen Interessengruppen dabei helfen, die nichtfinanziellen Bilanzkennzahlen großer Unternehmen zu bewerten und die Unternehmen zur Ausarbeitung eines verantwortungsvollen Geschäftsansatzes anzuregen.

Für wen gilt CSRD ab wann

Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien auf Mutterkonzernebene erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. € Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als 25 Mio.